Der Hintergrund der Briefaktion, der Brieftext und die ersten Antworten zur Kennzeichnungspflicht für Homöopathika finden sich im vorherigen Beitrag hier.
Am 24. Januar hatte ich nochmal nachgefasst und den Brief den Adressaten, die bisher noch nicht geantwortet hatten, erneut zur Kenntnis gegeben. Dies erbrachte eine ganze Reihe weiterer Antworten.
Zusammengefasst als Strichliste:
- Wir sind nicht zuständig / nicht unser Thema: IIIII IIIII
- Wir sehen keinen Handlungsbedarf: IIII
- Wir werden uns damit beschäftigen: III
Rücklaufquote: 17 / 134 = 12,7 %
Stand: 02.02.2017
Im Einzelfall ist der Hinweis auf die mangelnde Zuständigkeit für die Gesetzgebung sicher berechtigt. Die gesetzgeberischen Kompetenzen sind klar geregelt. Wir hatten aber danach gefragt, ob die jeweilige Institution irgendwelche Aktivitäten anregen wird, ein Schritt, der soweit bekannt, allen den angesprochenen Institutionen offen steht (was aber nicht unbedingt sachlich richtig sein muss).
Wenn man den Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit noch irgendwie nachvollziehen kann, dann sind die Begründungen dafür, warum kein Handlungsbedarf gesehen wird, doch bemerkenswert, zeugen sie doch von einer stark ausgeprägten Unwissenheit über die tatsächlichen Gegebenheiten.
Während man im Bundesgesundheitsministerium offenbar nicht zur Kenntnis nimmt, dass die Anbieter für Homöopathie die gesetzlichen Regelungen zum Werbeverbot mit ihrer Vermarktungsstrategie aushebeln, geht man anderswo davon aus, dass einfach alles in bester Ordnung sei:
- Der Gesundheitsausschuss im Landtag Baden-Württemberg hält die Nutzer homöopathischer Präparate für hinreichend aufgeklärt, dass sie über die fehlende Wirksamkeit der Präparate Bescheid wüssten (Antwort 7). Eine doch recht erstaunliche Auffassung.
- Die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein möchte klären, wie die verschiedenen Therapieansätze begleitend eingesetzt werden können (Antwort 12).
- Der Gesundheitsminister in Baden Württemberg geht davon aus, dass die Therapeuten und Therapeutinnen sich ihrer Verantwortung bewusst sind und die Grenzen der Therapieverfahren kennen und respektieren (Antwort 14). Man fragt sich, warum dann die vielen gesetzlichen Vorgaben in der evidenzbasierten Medizin erforderlich sind. Sind die Therapeuten dort unfähiger?
- Nach der Überzeugung des stellvertretenden Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Bayerischen Landtag sind offenbar die Patienten und Patientinnen diejenigen, die mit der Homöopathie „verantwortlich umgehen“ müssen.(Antwort 16). In einem Land, in dem der Verbraucher vor aller möglichen Unbill gewarnt und geschützt werden muss, ist das ein bemerkenswertes Vertrauen auf die Eigenverantwortlichkeit.
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass es sich hier lediglich um Pseudoargumente handelt, mit denen man unbequeme Wahrheiten ausblenden will.
Dokumentation neue Antworten:
Antwort 7:
Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Landtags von Baden Württemberg antwortet am 24.1.2017:
Sehr geehrter Herr Dr. Aust,
in der Tat ist mir Ihr Schreiben vor den Feiertagen „entwischt“ – entschuldigen Sie bitte meine verspätete Rückmeldung.
Grundsätzlich ist im Sinne des Patienten- und Verbraucherschutzes eine Kennzeichnungspflicht zu begrüßen. Allerdings kann eine solche Kennzeichnungspflicht wohl nur durch Bundesgesetz geregelt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__10.html
Insofern sehe ich auf landespolitischer Ebene momentan keinen Handlungsbedarf.
Allerdings würde ich auch nicht so weit gehen, um von einer Täuschung der Verbraucher zu sprechen. Ich denke, gerade die Nutzer homöopathischer Präparate sind insoweit „aufgeklärt“, als dass sie um die (Nicht-)Wirkung dieser Präparate im wissenschaftlich-schulmedizinischen Sinne wissen. Und dass es mit Unterstützung von Homöopathika individuelle Linderungs- oder Heilungsergebnisse gibt, will ich auch als Anhänger der Schulmedizin nicht in Abrede stellen.
Beste Grüße
Rainer Hinderer
Quintessenz: Wir sind nicht zuständig.
Bemerkenswert ist die Vermutung, dass der Homöopathie-Patient offenbar von alleine weiß, dass Homöopathika wirkungslos sind.
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Antwort 8:
Die Sprecherin für Gesundheit und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft antwortet am 24.01.2017:
Sehr geehrter Herr Dr. Aust,
haben Sie vielen Dank für Ihre Erinnerung.
Sie laufen bei mir mit Ihrer Haltung und Ihrem Anliegen offene Türen ein. Die Bremer SPD, hier besonders die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG), setzt sich immer wieder kritisch mit dem Thema Homöopathie auseinander.
Ich habe die von Ihnen genannte Berichterstattung über die Kennzeichnungspflicht in den USA verfolgt und ich kann mir gut vorstellen, solche Hinweise auch für Deutschland öffentlich zu fordern. Da ich nicht nur Gesundheitspolitikerin sondern auch Sprecherin meiner Fraktion für Verbraucherschutz bin, scheint mir eine transparente Auszeichnung homöopathischer Mittel höchst sinnvoll.
Ich werde im ersten Schritt noch einmal die Diskussion mit der ASG suchen. Wird dort Unterstützung signalisiert, werde ich danach einen entsprechenden Antrag für den nächsten SPD-Landesparteitag erarbeiten und für Mehrheiten werben. Damit hätte auch meine Landtagsfraktion einen Anlass, sich des Themas anzunehmen.
Über den zeitlichen Rahmen kann ich noch nichts sagen. Ich gehe aber davon aus, das Thema in den nächsten sechs Monaten deutlich vorantreiben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Dehne
Mitglied der Bremischen Bürgerschaft
Sprecherin für Gesundheit & Verbraucherschutz
der SPD-Fraktion Land Bremen
Quintessenz: Wir werden uns damit beschäftigen. (Geht doch!)
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Antwort 9:
Der stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses des Landtags Schleswig Holstein antwortet am 25. Januar 2017:
Sehr geehrter Herr Aust,
meine Funktion als stv. Vorsitzender des Sozialausschusses ist ggf. eine rein sitzungsleitende, nicht jedoch eine initiierende Funktion. Vor diesem Hintergrund kann und darf ich nicht tun, was Sie sich von mir wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Dudda, MdL
Quintessenz: Wir sind nicht zuständig.
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Antwort 10:
Die für die Gesundheitspolitik zuständige Referentin der Grünen-Fraktion im Landtag von Thüringen schreibt am 25. Januar 2017:
Sehr geehrter Herr Dr. Aust,
im Namen der Abgeordneten und gesundheitspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN in Thüringen möchte ich Ihnen als Referentin von Frau Pfefferlein danken.
Wir nehmen Ihre Position gern in die gesundheits- und verbraucherschutzpolitischen parlamentarischen Positionierungen mit auf.
Freundliche Grüße
Kathleen Lützkendorf
Referentin für Soziales, Arbeit,
Familie, Gesundheit, Gleichstellung
und Verbraucherschutz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Thüringer Landtag
Quintessenz: Wir werden uns damit beschäftigen – aber irgendwie befriedigt diese Antwort nicht so richtig.
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Antwort 11:
Die Verbraucherzentrale Hessen antwortet am 25.1.2017:
Sehr geehrter Herr Dr. Aust,
in unserem Haus gibt es eine Veränderung des Vorstandes. Zur Zeit bin ich als Vorstand für die Verbraucherzentrale Hessen e. V. tätig. Frau Gelbrich ist ausgeschieden.
Da wir uns dem Thema „Homöopathika“ in unserer verbandspolitischen Arbeit nicht beschäftigen, werden wir keine Stellungnahme abgeben.
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Weber
Verbraucherzentrale Hessen e.V.
Quintessenz: Nicht unser Thema
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Antwort 12:
Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Schleswig Holstein schreibt am 27.1.2017
Sehr geehrter Herr Dr.-Ing.Norbert Aust,
vielen Dank für Ihre Erinnerung an Ihre Mail. In der Tat ist mir das zwischen den Weihnachtstagen wohl unter die Räder gekommen.
Anliegend erhalten Sie von mir meine Positionierung in dieser Frage. Die aktuell gebräuchliche Kennzeichnungsform halte ich im Moment für ausreichend, da sie keinen unmittelbaren Wirkmechanismus auf eine bestimmte Erkrankung nachweisen.
Ich wünsche mir aber neue geeignete wissenschaftliche Studien über umfassende und ganzheitliche Behandlungsformen, die eine ergänzende Rolle spielen können. Unter den Patientinnen und Patienten gibt es ein oft sehr emotional geprägtes Meinungsbild zu Schulmedizin, fernöstlicher Heilkunde, Naturheilverfahren und Homöopathie.
Herzliche Grüße aus Kiel
Bernd Heinemann
Gesundheitspolitischer Sprecher der
SPD-Landtagsfraktion SH
Schlusssatz aus dem längeren Positionspapier, der den Inhalt zusammenfasst:
„Ein sinnvolles Abwägen, welche Therapieform sinnvoll oder auch begleitend eingesetzt werden kann sowie eine gezielte Aufklärung halte ich für praxisnäher als die Stigmatisierung und Ausgrenzung einer Therapieform. „
Quintessenz: Wir sehen keinen Handlungsbedarf.
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Antwort 13:
Aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung erhielt ich am 27.1.2017 diese Antwort:
Sehr geehrter Herr Dr. Aust,
Herr Prof. Hensel bat mich, Ihnen in seinem Namen herzlich für Ihre Anfrage zu danken. Allerdings müssen wir Ihnen mitteilen, dass das BfR Ihnen in diesem Fall leider nicht weiterhelfen kann. Um Doppelarbeit zu vermeiden und widersprüchliche Aussagen zu verhindern, sind die fachlichen Zuständigkeiten der Bundesbehörden gesetzlich geregelt.
Sofern es sich bei Homöopathika um Arzneimittel handelt, ist das BfArM zuständig. Falls es sich bei Homöopathika nicht um Arzneimittel handelt, sondern um Nahrungsergänzungsmittel, so wäre für Fragen der Kennzeichnung hingegen das BVL zuständig.
Mit freundlichen Grüßen,
Magnus Jäger
Dr. Magnus Jäger
Bundesinstitut für Risikobewertung
Leitungsbüro
Quintessenz: Wir sind nicht zuständig.
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Antwort 14:
Der für die Gesundheit zuständige Minister in Baden-Württemberg antwortet per Postbrief, datiert vom 27. Januar 2017:
Sehr geehrter Herr Dr. Aust,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Dezember 2016, in dem Sie sich für eine Erweiterung der Kennzeichnungspflicht für homöopathische Arzneimittel in dem Sinne einsetzen, dass ein Hinweis auf das Nichtvorliegen eines Wirksamkeitsnachweises vorgeschrieben werden soll.
Die Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Das Arzneimittelgesetz sieht für homöopathische Arzneimittel ohne Angabe von Anwendungsgebieten eine Registrierungspflicht vor und trägt damit dem besonderen Charakter dieser Präparate Rechnung. Ein kleinerer Teil des Spektrums homöopathischer Arzneimittel weist Indiokationen aus und unterliegt folgerichtig der Zulassungspflicht. Aus meiner Sicht hat der Gesetzgeber an dieser Stelle eine sachgerechte Einordnung der jeweiligen Präparate vorgenommen.
Unabhängig davon gehe ich davon aus, dass die allermeisten Therapeutinnen und Therapeuten sich ihrer Verantwortung bewusst sind und die Möglichkeiten und Grenzen der Heilverfahren kennen und respektieren.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Lucha MDL
Quintessenz: Wir sehen keinen Handlungsbedarf.
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Antwort 15:
Am 31.1.2017 kam ein Anruf aus dem in Mecklenburg-Vorpommern für die Gesundheit zuständigen Wirtschaftsministerium, von der Leiterin der Abteilung Gesundheit. Man verfolge unsere Aktion mit Interesse, finde auch unsere Initiative (das INH) interessant, wird aber seinerseits nicht aktiv.
Quintessenz: Nicht unser Thema.
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Antwort 16:
Am 01.02.2017 antwortet der stellvertretende Leiter des Gesundheitsausschusses des Bayerischen Landtages, Herr Seidenath:
Sehr geehrter Herr Dr. Aust,
vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse zur Kenntnis genommen habe. Ich habe bislang nicht vor, die Entscheidung der US-amerikanischen Wettbewerbsbehörde zum Anlass zu nehmen um in Deutschland ähnliche Schritte anzustreben. Meines Erachtens gehen die Patientinnen und Patienten verantwortlich mit Homöopathika um. Als Informationsnetzwerk Homöopathie haben Sie aber sicherlich bei den zuständigen Behörden bereits die von Ihnen vorgeschlagenen Schritte angeregt. Sollte es hier weitere Entwicklungen geben, wäre ich Ihnen für eine Information sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Seidenath
Quintessenz: Kein Handlungsbedarf.
Bemerkenswert: Die Patienten und Patientinnen sind es hier, die für den Umgang mit der Homöopathie verantwortlich sind.
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Antwort 17:
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg Vorpommern lässt per Mail am 1.2.2017 antworten:
Sehr geehrter Herr Dr. Aust,
leider komme ich erst heute dazu, Ihnen und den anderen Mitgliedern des Informationsnetzwerks Homöopathie auf ihren Brief zu antworten, aber in der vergangenen Woche tagte der Landtag, wie ich Ihnen am 26.1.2017 schrieb.
Da die Bewertung und die Zulassung von Arzneimitteln, wozu auch Homöopatika gerechnet werden, durch die Bundespolitik und -gesetzgebung geregelt werden, erlauben Sie mir im Folgenden auf die entsprechenden Positionen von Bundespolitikern der Partei DIE LINKE zu verweisen.
Wie Sie wissen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende des vergangenen Jahres im Rechtsstreit um die Zulassung des homöopathischen Präparats „Cefamadar“ des Herstellers Cefak. Danach muss das Bundesinstitut für Arzneimittel die Zulassung für das Produkt verlängern, obwohl es dafür keinen Wirksamkeitsnachweis gibt. Cefak darf sein Erzeugnis weiter mit der Aussage bewerben, es unterstütze „auf natürliche und schonende Weise die Gewichtsabnahme“.
Nach Aussage der gesundheitspolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Kathrin Vogler, zeigt dieses Urteil die Situation in Deutschland: Homöopatika sind staatlich zugelassen. Sie sind als Arzneimittel auf dem Markt, ohne den Nachweis, dass sie zur Behandlung der in der Packungsbeilage genannten Erkrankungen auch tatsächlich geeignet sind. Deshalb fordert die Linksfraktion im Bundestag, dass die Gesetze geändert werden. Staatliche Aussagen zu Arzneimitteln sollten seriös sein. Was als Arzneimittel zugelassen ist, sollte wissenschaftlich überprüft sein und den Anwendern einen nachweisbaren Nutzen bieten. Das sollte insbesondere für diejenigen Präparate gelten, die von der Sozialversicherung finanziert werden.
Da, wie gesagt, die Arzneimittelgesetzgebung ein Bereich der Bundespolitik ist, kann die Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern in diesem Bereich nicht wirksam tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Yvonne Erdmann
wiss. Mitarbeiterin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern
Quintessenz: Wir sind nicht zuständig
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Es liegen derzeit sieben weitere Antworten vor, die im Wesentlichen eine Eingangsbestätigung und den Hinweis beinhalten, dass die Antwort nach Bearbeitung erfolgen wird.
Es tut sich scheinbar etwas bei der Bremer SPD (siehe Antwort 8):
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/05/09/antrag-fuer-strengere-homoeopathie-regeln-auf-spd-bundesparteitag/chapter:all
Ach, Herr Mettler, das verstehen Sie also auch nicht…
vielen Dank für diesen amüsanten Beitrag.
Da verschickt jemand irgendwelche Forderungen an Institutionen und Personen, die dafür gar nicht zuständig sind und wundert sich hinterher, dass ihm genau das so gesagt wird.
Etwas eigenartig ist die Antwort des Bundesinstituts für Risikobewertung: die Zuständigkeiten der Behörden seien gesetzlich geregelt, für homöopathische Arzneimittel sei man zuständig und daher … nichts.
Daß sich die nachgeordneten Behörden zurückhalten, ist mir schon verständlich, da (leider) hier vor allem keine fachliche, sondern eine politische Entscheidung getroffen werden muß.
Was mich aber an der Sache erstaunt: Ich bin kein Jurist, aber soweit ich es richtig verstehe, kann doch ein Landtag einen Beschluß fassen, der die Landesregierung auffordert, eine Bundesratsinitiative zu starten (daß das Thema nicht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, ist ja klar). Daß die Erfolgsaussichten nicht allzu hoch sein würden, ist mir klar. Trotzdem können sich die Landtagsabgeordneten und Landesminister nicht einfach so aus der Affäre ziehen.
Dass eine Verbraucherschutzorganisation (meiner Meinung nach: egal welche, egal auf welcher Ebene) bei einer Anfrage zu Produkten, die einen allgemeinem Heilungsanspruch erheben bzw. gesundheitliche Wirkungen behaupten, erwerbbar durch potentiell alle betroffenen Konsumenten im Zuständigkeitsbereich, sinngemäß mit „nicht unser Thema / unzuständig“ antwortet ist …. überraschend. Im Sinne von „hä??! Gehts noch?“ überraschend.