Prof. Frass, Der Standard und der Knollenblätterpilz

Gibt es verschiedene Michael Frass, die als Intensivmediziner tätig sind – und, wenn ja, wie viele sind es? Mindestens zwei: einen, der ganz vernünftig über evidenzbasierte Medizin diskutiert, einen anderen, der Arbeiten veröffentlicht, die mit wissenschaftlicher Methodik nicht in Einklang zu bringen sind. Schwierig ist, dass beide sich zum Verwechseln ähnlich sehen.

In Kürze

Frass, obgleich prominenter Vertreter der Homöopathie, präsentiert sich in einem Interview in der Internet-Ausgabe von ‚DerStandard‚ als ein verantwortungsbewusster Mediziner, der die evidenzbasierte Medizin hochhält.

Dies steht in einigem Gegensatz zu den von ihm vorgelegten Studien, die auf diesem Blog schon besprochen wurden, und auch zu einer jüngst veröffentlichten Arbeit über Vergiftungen durch Knollenblätterpilze.

Frass berichtet darin über den positiven Ausgang der Behandlung von zwei Fällen, in denen den Patienten zusätzlich zur konventionellen Therapie auch homöopathische Globuli verabreicht wurden. Hieraus zieht er den Schluss, dass diese zusätzliche Behandlung zur Genesung beigetragen hat. Diese Schlussfolgerung ist allerdings nicht gerechtfertigt, denn:

  • Die Wahl der Mittel zur homöopathischen Behandlung erfolgt praktisch nach Belieben beziehungsweise aufgrund recht oberflächlicher Ähnlichkeiten. Selbst wenn das Ähnlichkeitsgesetz der Homöopathie gelten würde, könnten die eingesetzten Mittel nicht zum Erfolg führen.
  • Frass legt nicht dar, worauf sich die Schlussfolgerung begründet, dass die homöopathische Therapie überhaupt einen Beitrag zur Genesung geliefert hätte.
  • Generell kann aus den Berichten keine Wirksamkeit abgeleitet werden, denn es werden keine Angaben gemacht, die einen Vergleich mit der Entwicklung ohne die zusätzliche Gabe von Homöopathika erlauben würde.

Man kann in dieser letzten Arbeit zu dem Eindruck kommen, dass es hier einzig und allein darum geht, die Homöopathie positiv darzustellen – und den Leser selektiv die zu diesem Anliegen passenden Informationen zu liefern.

Ich werde diese Vorbehalte in einem Leserbrief an das Journal, das den Artikel veröffentlicht hat, zum Ausdruck bringen.

Das Interview

Ein Herr Michael Frass diskutierte mit Herrn G. Gartlehner in DerStandard.at über evidenzbasierte Medizin (Link). Gartlehner ist unter anderem Direktor des österreichischen Cochrane-Zentrums, also Chef der Gralshüter der evidenzbasierten Medizin in Österreich. Frass ist einer der prominentesten Aushängeschilder der gegenwärtigen Homöopathie, immerhin Vorsitzender der ‚Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie‘ und Leiter der Spezialambulanz ‚Homöopathie bei malignen Erkrankungen‘ der Medizinischen Universität Wien.

Wer nun erwartet hat, dass sich hier Welten begegnen und wir eine auf hohem Niveau geführte Diskussion erleben, die den Gegensatz EBM vs. Homöopathie thematisiert, sieht sich enttäuscht. Der Frass, der da diskutiert hat – nennen wir diese Manifestation einmal Med-Frass – trat sogar noch mehr für die evidenzbasierte Medizin ein als deren eigentlicher Anführer. Letzterer, also der Vertreter der EBM, kam zu Aussagen wie

‚Die Individualität des Patienten ist wichtig.‘

oder

‚Die Kunst an EBM ist, den Punkt einzuschätzen, an dem man den individuellen Patienten anders einschätzen muss als es in den Leitlinien steht.‘

oder

‚Das Fehlen von Evidenz mit Nichtwirksamkeit gleichzusetzen, ist aber auch ein kompletter Irrtum.‘

Der Frass, der da im Interview saß, Med-Frass, übertraf ihn dabei locker:

‚Generell ist es wichtig, dass Studien gemacht werden.‘

oder

‚Mir erscheint es ganz wichtig, mithilfe der EBM umsichtig und gewissenhaft zu sein, sich zu bemühen, richtige Entscheidungen zu treffen.‘

oder

‚Mit EBM lässt sich aber eben auch Scharlatanerie ausschließen.‘

Die andere Manifestation, nennen wir sie Hom-Frass, hat es zu einem Psiram-Eintrag gebracht (Link) und veröffentlicht Studien, in denen spezifische Effekte homöopathischer Mittel bei Patienten auf der Intensivstation nachgewiesen worden sein sollen. Was von diesen Studien zu halten ist, kann man in anderen Beiträgen auf diesem Blog nachlesen (hier und hier).

Läutert sich Hom-Frass jetzt, mit zunehmendem Alter, zum Med-Frass, immerhin ist er inzwischen 60 Jahre alt? Das können wir nicht unterstellen, es gibt keine zeitliche Abfolge, wie bei anderen prominenten Skeptikern zur Homöopathie, denn es muss den Med-Frass auch früher gegeben haben. Ohne Zweifel ist er ein renommierter Intensivmediziner, der bislang auf seinem Gebiet eine Vielzahl von Beiträgen veröffentlicht hat (Link). Er hat sogar einschlägige Erfindungen getan und hält verschiedene Patente für medizinische Geräte. Ausweislich seiner Homepage (Link) war er von 1992 bis 2004 Leiter einer Intensivstation, offenbar in Wien, und erhielt 1994 eine Professur für Innere Medizin. Ab dem gleichen Zeitpunkt ist er aber auch als Vizepräsident der ‚Ärztegesellschaft für klassische Homöopathie‘ tätig, was ihn wiederum nicht daran hindert, seit 1999 als Fortbildungsbeauftragter der ‚Österreichischen Gesellschaft für Internistische und allgemeine Intensivmedizin‘ tätig zu sein. Saulus und Paulus, Hom-Frass und Med-Frass, existieren also durchaus gleichzeitig, nicht nacheinander, wie das biblische Gegenstück.

Es ist ja durchaus davon auszugehen, dass ein homöopathisch arbeitender Arzt über eine in gewissem Umfang gespaltene Persönlichkeit verfügen muss. Man kann entweder die Lehren der konventionelle Medizin für zutreffend halten oder die der Homöopathie. Beides gleichzeitig geht nicht. In der konventionellen Medizin ist der Arzt verpflichtet, dem Patienten die bestmögliche Therapie angedeihen zu lassen. Das muss er komplett vergessen, wenn er homöopathische Mittel anders einsetzt als als reines Placebo. Insofern ist das Bild, das wir hier erhalten, durchaus im Rahmen.

Veröffentlichung zur additiven homöopathischen Behandlung einer Pilzvergiftung

Dass der Hom-Frass noch lange nicht überwunden ist, zeigt eine erst in diesem Jahr (2014) erschienene Veröffentlichung [1]. Hier geht es um zwei Fallstudien von Patienten, die sich eine Vergiftung durch den Grünen Knollenblätterpilz Amanita phalloides zugezogen hatten. Dieser Pilz ist ungemein giftig, schon der Genuss kleiner Mengen des Fruchtkörpers kann tödlich enden.

In der Arbeit werden zwei Fälle von Frauen beschrieben, die sich an Knollenblätterpilzen vergiftet hatten, auf der Intensivstation konventionell therapiert wurden und beide zusätzlich homöopathische Mittel verabreicht bekamen. Beide Frauen überlebten, woraus die Autoren messerscharf schließen, dass die Homöopathie einen positiven Beitrag zur Genesung geleistet hätte.

Ist diese Schlussfolgerung gerechtfertigt?

Im Fall 1 handelte es sich um eine 20-jährige Frau, die 72 Stunden nach dem Genuss eines Gerichts aus wilden Pilzen in Shumen, Bulgarien, ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Fall 2 war eine 69-jährige Patientin, die zusammen mit drei anderen Leuten ein Pilzgericht gegessen hatte. Sie wurde bereits am zweiten Tag nach dem Verzehr der Pilze ins Krankenhaus eingeliefert und am dritten Tag in die Intensivstation der Uniklinik in Wien überstellt.

Frass beschreibt die Diagnose – Vergiftung durch den grünen Knollenblätterpilz – und die Behandlung recht ausführlich, was aber für Nicht-Mediziner nicht sehr aufschlussreich ist. Für uns Laien sind da zwei Grafiken interessanter, die den zeitlichen Verlauf der wesentlichen Indikatoren für die Schwere der Beeinträchtigung darstellen. Ersparen Sie mir, die genaue Bedeutung dieser Werte (ALT und AST) herauszuarbeiten. Es genügt zu wissen, dass diese Indikatoren in beiden Fällen bis zum fünften Tag sehr schnell anwuchsen, nach dem fünften Tag hingegen zunächst drastisch abnahmen, um sich dann immer flacher werdend in den nächsten 10 bis 14 Tagen der Null zu nähern.

Um zu einer zutreffenden Beurteilung der Gegebenheiten beider Patientinnen zu kommen, habe ich mich um eine unabhängige medizinische Bewertung bemüht. Ich beziehe mich im Folgenden auf die Auskunft von Viliam Masaryk (Danke für die Unterstützung).

Bei beiden Patientinnen lag zweifellos eine sehr schwere Vergiftung vor, die bereits zu einer Schädigung der Leber geführt hatte. Dies wiederum kann in schweren Fällen zu einem nachfolgenden Versagen mehrerer anderer Organe führen, was dann den Tod bedeutet. Eine Prognose ist aber schwierig, da es unter einer medikamentösen Behandlung auch zu Remissionen kommen kann. Kann in den Fällen, bei denen die Leber stark angegriffen wurde, keine Transplantation dieses Organs durchgeführt werden, dann zielt die Behandlung in der konventionellen Medizin darauf ab, die Symptome zu lindern (Beatmung, Dialyse, Ausgleich des Basenhaushalts, medikamentöse Behandlung der Leberschwäche). Wenn der Patient Glück hat, überlebt er das dennoch und die Leber regeneriert sich.

Die Laborwerte der beiden Patientinnen waren sehr schlecht, der Tod hätte durchaus eintreten können. Die zweite Patientin erlitt sogar einen Herzstillstand (Kammerflimmern) und musste reanimiert werden.

Bei den angewandten Maßnahmen handelte es sich um eine umfangreiche supportive Therapie, damit der Kreislauf nicht zusammenbricht, und was üblicherweise bei Leberversagen angewandt wird. Beiden Frauen wurden unter Anderem mit dem Medikament Silibinin behandelt, das offenbar als ein Antidot (‚Gegengift‘) zu Amatonin und Phalloidin wirkt, den Bestandteilen des Giftes des Knollenblätterpilzes, indem es die Leber vor weiterer Zerstörung schützt (s. Wikipedia: Link).

In beiden Fällen erfolgte eine zusätzliche Gabe homöopathischer Mittel. Im ersten Fall wurden ab dem fünften Tag nach dem Verzehr der Pilze homöopathische Phosphor-Globuli, Potenz C15 (also ohne ein Atom Phosphor) gegeben. Fünf Globuli wurden alle zwei Stunden verabreicht, was in den folgenden Tagen wieder reduziert wurde, da sich eine Besserung in den Laborwerten zeigte. Am 23. Tag konnte die Patientin aus der Klinik entlassen werden, nach weiteren zwei Wochen waren ihre Blutwerte im normalen Bereich. Drei Monate später war die Patientin vollkommen genesen.

Für die zweite Patientin wird sehr umfangreich beschrieben, wie man das verabreichte Mittel bestimmt hat. Ich denke, ich würde meinen Lesern etwas vorenthalten, wenn ich hier nicht drauf eingehe.

Man hat sich bei der Findung irgendwelcher Kategorien von Symptomen aus einem Computerprogramm bedient. Die eingegebenen Schlüsselwörter waren:

  • Mastdarm: Durchfall, Verschlechterung nach dem Essen
  • Allgemein: Rausch (‚intoxication‘), nach giftigem Fisch
  • Allgemein: Rausch (‚intoxication‘), nach giftigen Pilzen
  • Bauch, Entzündung, Bauchfellentzündung, Magen-Darm-Entzündung, Leber
  • Allgemein: Schwacher Puls
  • Niere: Harnverhaltung
  • Allgemein: generelle Entzündung

Ich mag ja beim Übersetzen nicht immer ganz die richtigen in den Repertorien üblichen Bezeichnungen getroffen haben, aber das ist die Methode, mit der eine Koryphäe auf dem Gebiet der Homöopathie nach dem passenden Medikament für eine Vergiftung durch Knollenblätterpilze sucht.  Vertrauenserweckend, oder?

Was kam dabei heraus? Hier ohne weiteren Kommentar eine Übersetzung des Abschnittes, in dem dies diskutiert wird. Man bedenke, es geht um eine Patientin, die mit schwerer Vergiftung in der Intensivstation liegt und mit dem Tod ringt:

Diese Kategorisierung lieferte die homöopathischen Mittel Agaricus muscarius, Atropinum, Belladonna, Kampher und Pyrogenium, aber zusätzliche Symptome sind für diese Behandlungen typisch. Für eine Behandlung mit agaricus muscarius ist die Phase des Rauschs (intoxication) von großer mentaler Aufregung begleitet, unzusammenhängendem Sprechen, und wechselnden Phasen zwischen ungebremster Lebenslust und Melancholie. Die physische Kraft ist verstärkt, einschließlich der Fähigkeit, schwere Lasten zu heben. Diese Symptome lagen bei der Patientin  nicht vor. Mit Atropinum, ähnlich wie Belladonna, ist eine plötzliche Verschlimmerung typisch. Ebenfalls hat der Patient üblicherweise, wenn Belladonna indiziert ist, starke Schmerzen und eine rote Verfärbung des Kopfes. Bei Kampher-Behandlungen verspüren die Patienten üblicherweise eisige Kälte am ganzen Körper, einschließlich der Nase, den Extremitäten und des Atems. Pyrogenium ist bekannt für seine Wirkung  bei Blutvergiftung ebenso wie für widerliche Ausscheidungen (‚offensive discharges‘). Bei Pyrogenium erleben die Patienten Wundsein (’soreness‘), das sich bei Bewegung bessert. Schnelles Auftreten von Wundliegen (‚decubitus‘) durch Infektion wird häufig bei Patienten beobachtet, die Pyrogenium brauchen.

(Anmerkung: Die Urtinktur von Pyrogenium besteht aus verfaultem Fleisch in Wasser.)

Wie gesagt, das sind die Überlegungen eines Vorzeige-Homöopathen, während sein Patient dabei ist, infolge der Vergiftung Stück für Stück den Betrieb einzustellen. Was hat man als Mittel gewählt? Das:

Potenziertes Arsenicum album wurde dem Patienten verabreicht, obwohl dieses Mittel nicht in den Ergebnissen der Kategorie ‚Rausch nach Verzehr von giftigen Pilzen‘ enthalten war. Arsenicum album war angezeigt, um die Entzündung der Leber zu lindern. Arsenicum album wird als Arznei nach Rauschzuständen und allergischen Reaktionen genannt.

Na, wenn das mal nicht eine zwingende Logik ist, der man sein Leben anvertrauen möchte. Man benutzt ein ausgeklügeltes Hilfsmittel, um mit den unbeholfenen Optionen, die einem das Programm offensichtlich lässt, einen Strauß von Medikamenten zu finden, die aber alle nicht so recht passend aussehen, um dann am Schluss doch irgendetwas anderes aus dem Zylinderhut zu zaubern.

Ehrlich: Ich bemühe mich im Umgang mit der Homöopathie um Sachlichkeit und Fairness. Aber mitunter kann man es nicht vermeiden, diese Lehre ins Lächerliche zu ziehen, wenn man die Vertreter wörtlich zitiert.

Die zweite Patientin erhielt ab dem dritten Tag also jede Stunde 5 Globuli Arsenicum Album C200 (also auch reiner Zucker). Ab dem fünften Tag zeigte sich eine Besserung des Befundes und es wurde das Mittel überprüft. Schlagworte diesmal:

  • Bauch: Beschwerden im Bereich der Leber
  • Bauch: Verfettung der Leber
  • Bauch: Schwund (Atrophie) der Leber
  • Haut: Gelbe Verfärbung, Gelbsucht

Man kam so auf Phosphor C200 (also reinen Zucker), den die Patientin für weitere drei Tage erhielt. Offenbar spielte es dabei auch eine Rolle, dass Phosphor, so Frass, in regelmäßigen großen Dosierungen Gelbsucht mit einer intensiven Gelbfärbung der Haut auslösen könne und generell durch ein schnelles Einsetzen der Symptome gekennzeichnet sei.

Versucht man allerdings, die Mittelauswahl anhand der im Internet verfügbaren Repertorien zu verifizieren, kommt man bei Leberproblemen oder Gelbsucht nicht auf Phosphorus bzw. Arsenicum album (beispielsweise hier und hier).

Frass zählt noch einige weitere Behandlungsschritte aus dem konventionellen Bereich auf, auf die ich hier aber nicht näher eingehen will. Es sei nur gesagt, dass die Patientin auch in den nächsten Tagen eine recht aufwändige konventionelle Behandlung erhielt

Ab dem achten Tag  erhielt die Patientin zur Behandlung ihrer Benommenheit Helleborus niger C200 (also reinen Zucker) für weitere 12 Tage.

Am 27. Tag konnte die Patientin wieder auf die Normalstation zurückkehren und konnte ohne weitere Folgeerscheinungen am 43. Tag aus der Klinik entlassen werden. Von den anderen drei Leuten, die mit ihr von den Pilzen gegessen hatten, waren ohne eine zusätzliche homöopathische Therapie zwei gestorben.

Sind das nicht tolle Erfolge? Von den zwei betrachteten mit Homöopathika behandelten Patienten überleben alle beide, während zwei, schreibt Hom-Frass explizit, ‚… who underwent conventional treatment without additional homeopathy died.‘

Da ist die Schlussfolgerung doch naheliegend, dass

‚Wenn es klinisch angezeigt ist, dann ist eine Kombination aus Homöopathie und konventioneller Behandlung nützlich, und diese Fallstudien zeigen ein erfolgreiches Vorgehen in der gleichzeitigen Verwendung beider Behandlungsverfahren‘.

Herr Hom-Frass, fragen Sie doch mal bei Herrn Med-Frass nach, ob eine solche Schlussfolgerung aus Ihren Fallstudien gerechtfertigt ist!

Es gibt in der evidenzbasierten Medizin keine randomisierten und kontrollierten Studien zur Vergiftung mit Knollenblätterpilzen, schreibt Viliam Masaryk, daher ist eine generelle Aussage zu den Aussichten der Patienten schwierig, Es scheint aber doch zahlreiche Fälle zu geben, die eine solche Vergiftung auch ohne Lebertransplantation überstehen, insbesondere, wenn dieses Antidot Silibinin gegeben wird. In diesen Fällen ist es normal, dass sich im Durchschnitt ab dem 5. Tag die Laborwerte bessern, wie hier auch, mit einer Streuung von etwa 3 bis 10 Tagen. Auch ist es normal, dass, wenn der Patient überlebt, nach einer gewissen Weile keine Folgeerscheinungen mehr auftreten und der Patient vollständig ausheilt.

Dies kann man auch ausführlich im Archiv für klinische Toxikologie nachlesen [2]. Diese Information stammt augenscheinlich schon aus dem Jahr 1995, ist also doch schon etwas älter, aber als Volltext im Internet abrufbar.

Wir haben also die Situation, in der den ohne Zweifel schwer betroffenen Patientinnen, die sich durchaus in Lebensgefahr befanden, ein Antidot verabreicht wurde und die noch zusätzlich Homöopathika in Hochpotenz erhielten. Woher nimmt Hom-Frass die Gewissheit, dass die Homöopathika überhaupt etwas zum Krankheitsgeschehen beigetragen haben?

‚Fasst man nun die seit 1980 [bis 1995] mit Silibinin behandelten und in der Österreichischen Vergiftungsinformationszentrale dokumentierten Fälle mit Knollenblätterpilzvergiftung zusammen, so ergeben sich folgende Zahlen: insgesamt 252 Fälle, davon 108 leicht, 19 mittelschwer, 99 schwer und 26 letal (10,3 % Letalität).‘

Dies kann man in [2] lesen. Selbst wenn man die Todesfälle nur auf die Anzahl der schwer betroffenen Patienten bezieht, ergibt sich eine Mortalität von 21 %, das heißt, die meisten Patienten überleben das.

Hom-Frass hingegen behauptet, dass es für Amatoxin, den Hauptbestandteil des Gifts des Knollenblätterpilzes, kein spezifisches Antidot gäbe. Er schreibt, dass Penicillin G eine gewisse Wirkung habe, für Silibinin führt er jedoch an, dass weitere Untersuchungen zur Wirkungsweise erforderlich seien. Das schreibt er in 2014. Das, was wir oben zu Silibinin geschrieben haben, ist über 20 Jahre alt. Wie Viliam Masaryk bei der Giftzentrale in Nürnberg in Erfahrung brachte, sieht man die Überlebenschancen einer solchen Vergiftung als recht gut, wenn rechtzeitig Silibinin verabreicht würde. Die Kenntnis über Silibinin ist also auch auf den ausführenden Ebenen angekommen, sogar auf der Wikipedia kann man das finden (Link)!

Und das weiß Herr Hom-Frass nicht, der den Artikel als Hauptautor geschrieben hat?

Natürlich würde es die Argumentation pro Homöopathie empfindlich stören, wenn man davon ausgehen müsste, den Patientinnen auch ein wirksames konventionelles Mittel verabreicht zu haben, das durchaus in der Lage zu sein scheint, als alleinige Intervention über eine ausreichende Wirksamkeit zu verfügen. Dann müsste die Schlussfolgerung nämlich etwa so lauten, wie zum Beispiel hier, in einer anderen Arbeit [3]:

‚Wie immer im Falle von mehrfachen Interventionen, besonders wenn es keine belastbaren Studien gibt, ist es schwierig festzustellen, welche Therapie die Hauptrolle bei der Heilung der Patienten spielte. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung und aufgrund von Daten in der Literatur glauben wir, dass Silibinin eine bedeutende Rolle darin spielen könnte, das noch nicht angegriffene Lebergewebe zu schützen. Wir glauben jedoch, dass es weiterer Studien bedarf, um diese Hypothese zu bestätigen.‘

Das ist die Schlussfolgerung ebenfalls aus einer Veröffentlichung von einer Fallstudie, die eine vierköpfige Familie betrachtete, die sich ebenfalls eine Vergiftung durch Verzehr von Knollenblätterpilzen zugezogen hatte, nur war hier die Wirksamkeit von Silibinin Gegenstand der Untersuchung. Alle Patienten überlebten und waren nach zwei Monaten vollkommen ohne Befund [3]. Die Veröffentlichung stammt aus dem Jahr 1996.

Man beachte: Hier wird die Fallstudie nur dazu genutzt, eine Hypothese über die Wirksamkeit des betrachteten Medikaments aufzustellen, die natürlich in weiteren Studien verifiziert werden müsste. Dass das nicht so einfach geht, liegt aber auf der Hand. Man müsste ja zwei Gruppen bilden, deren eine kein Silibinin erhält. Da dies aber als potenziell wirksam erkannt ist, kann man es einem Patienten aus ethischen Gründen nicht vorenthalten, denn dies hätte mit einiger Wahrscheinlichkeit den sicheren Tod zur Folge. Dem kann keine Ethikkommission der Welt zustimmen. Dennoch bleiben die Autoren hier dabei, nur eine Hypothese aufzustellen, ‚unser Ergebnis deutet darauf hin, dass  dieser Sachverhalt gegeben sein KÖNNTE. Weiteres erst, wenn es genauer untersucht ist.‘

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Gibt man die Schlagwörter ‚Silibinin Study Amanita Phalloides‘ in Google Scholar ein, erhält man (Aug. 2014) rund 200 Ergebnisse. Das Erste ist eine retrospektive Studie von 18 Fällen aus den Jahren 1980 und 1981, also die Betrachtung der Krankheitsverläufe, wie sie ohne einen gezielten therapeutischen Unterschied zustande gekommen sind [4]. Dort kommt man schon zu dem Schluss, dass Silibinin eine wirksame Maßnahme zu sein scheint (man beachte den Konjunktiv!), schwere Leberschäden zu verhindern. Etwas pikant: drei der vier Autoren stammen aus Wien, der Wirkungsstätte von Hom-Frass. (http://het.sagepub.com/content/2/2/183.short).

Es darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass es auch einige Arbeiten gibt, bei denen Silibinin nicht so erfolgreich angewendet wurde. Retrospektive Studien haben eben auch ihre Schwächen, da sich die Gruppeneinteilung nach den Kriterien erfolgreich / nicht erfolgreich ergibt. Diese könnten ja von ganz anderen, in der Studie vielleicht übersehenen oder unbekannten Einflüssen herrühren.

Ich will erst gar nicht den Versuch machen, die verschiedenen Arbeiten zu werten und zu einer Beurteilung zu kommen. Man macht aber in dieser Situation sicher keinen Fehler, wenn man unterstellt, dass es sich bei Silibinin wahrscheinlich um eine wirksame Substanz bei Vergiftungen durch Knollenblätterpilze handelt. Dann ist es aber falsch, auf eine positive Wirkung der Homöopathie zu schließen. Hom-Frass hätte sich ähnlich vorsichtig und zurückhaltend äußern müssen, wie es die Autoren der oben zitierten Silibinin-Fallstudie getan haben.

Fazit soweit:

Für einen Vertreter der evidenzbasierten Medizin wäre es undenkbar, zunächst die mögliche Wirksamkeit des Silibinin in der Arbeit nicht zu erwähnen, um dann die nicht zutreffende Schlussfolgerung zu ziehen, dass es die Homöopathie war, die im Zusammenspiel den glücklichen Ausgang herbeigeführt hatte.

Vergleichsbasis der Wirksamkeit

Aber selbst, wenn man diesen starken Vorbehalt nicht in Erwägung ziehen müsste – was ist die Aussagekraft einer Fallstudie, oder auch einer Sammlung von solchen?

Jede positive Bewertung der Wirksamkeit einer Behandlung beinhaltet einen Vergleich, nämlich die Aussage, dass ohne die fragliche Behandlung ein anderes Ergebnis eingetreten wäre. Nur, in einer Fallstudie, oder auch in mehreren, gibt es keinen Vergleich.

Im zweiten Fall, der hier dargestellt wird, klingt zwar ein Vergleich ein wenig an, aber es werden keine Angaben gemacht, aus denen geschlossen werden könnte, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht. Die betrachtete Patientin war immerhin schon 69, ein Alter also, das nicht so ganz spurlos an einem vorübergeht. Wenn die anderen drei Leute, die von diesem Pilzgericht gegessen hatten, im gleichen Alter waren, hätten durchaus auch ungünstige allgemeine gesundheitliche Voraussetzungen vorliegen können. Oder hatten sie einfach mehr Pilze gegessen? Wurden Behandlungsfehler gemacht, schließlich sind sie offenbar nicht in die Intensivmedizin in Wien eingeliefert worden? Zumindest wird solches nicht erwähnt. Aussagekräftige Vergleiche erfordern vergleichbare Gruppen, was hier nicht unbedingt gegeben war.

Man erfährt von Hom-Frass nichts dergleichen – man kann vermuten, dass diese Angaben nur deshalb in die Arbeit aufgenommen wurden, um den berichteten Erfolg noch bedeutender aussehen zu lassen. Mehr gibt der Hinweis nicht her.

Hat man aber erst einmal diesen Verdacht gefasst, dann bemerkt man auch kleine unterschwellige Anspielungen, die den Leser unbemerkt auf die Wohltaten der Homöopathie stoßen. So wird Tag 6 bei Patientin 2 nicht einfach so angesprochen, oder ausgesagt, dass dies der Tag ist, an dem sich ein Besserung meistens zeigt, nein, dies ist ‚ein Tag nach der Gabe des Phosphor C200‚.

Um überhaupt einen Vergleich durchführen zu können, sind mehr Angaben nötig, als nur die vorgestellten Fälle. Klinische Studien in randomisierter, doppelt verblindeter und placebokontrollierter Vorgehensweise wollen nur sicherstellen, dass diese Daten auch so ermittelt wurden, dass sie zweifelsfrei auf die Behandlung als Ursache zurückgeführt werden können. Aber auch ohne einen solchen Aufwand braucht man vier Angaben, um überhaupt eine Aussage treffen zu können:

(1) Natürlich braucht man die Zahl der erfolgreich homöopathisch behandelten Patienten, wenn schon aus keiner Studie, dann vielleicht aus der Krankenstatistik der Intensivstation oder vielleicht sogar aus mehreren.

(2) Machen wir ein kleines Gedankenexperiment: Hier wurde von zwei Fällen berichtet, die erfolgreich behandelt wurden. Was würden Sie sagen, wenn Sie wüssten, dass dies die einzigen zwei Überlebenden waren, weitere 18 Patienten aber mit dieser Behandlung verstorben sind? Dies würde doch die Erfolgsgeschichte stark relativieren, finden Sie nicht? Daher ist die zweite für einen Vergleich wichtige Angabe die Zahl derjenigen Patienten, die sich einer solchen Behandlung unterzogen haben, aber eben nicht davon profitiert haben.

(3) Hilft es weiter, wenn man wüsste, dass ohne die additive homöopathische Behandlung nur ein Patient überlebt hat? Immerhin nur halb so viele, wie mit Homöopathie? Sieht zwar zunächst gut aus, aber wenn ….

(4) die Anzahl der Patienten, die ohne Homöopathika verstorben sind, nur vier beträgt? Dann haben immerhin 20 % (1 von 5) der Patienten unter ausschließlich konventioneller Behandlung überlebt, mit der additiven Homöopathie nur 10 % (2 von 20).

Wie dieses Beispiel zeigen sollte, können Sie keinen irgendwie belastbaren Vergleich anstellen, wenn Sie nicht alle vier Zahlen zur Verfügung haben. Auch wenn man nur die Prozentzahlen hat, ist der Vergleich kaum möglich. Denn zumeist wird ja in der Berichterstattung weggelassen, worauf sich die Prozente beziehen, also um welche Gesamtzahl es geht. Und glauben Sie mir: Leute, die ein Ergebnis schönreden wollen, können da ganz schön erfinderisch sein. Außerdem täuschen reine Prozentzahlen immer darüber, wie groß ein Effekt tatsächlich ist: eine Steigerung von 1 auf 2 sind eben auch 100 %.

Was wäre, wenn Hom-Frass eine solche Betrachtung angestellt hätte? Wäre seine Schlussfolgerung dann gerechtfertigt?

Eher nicht.

Es ist immer noch ein Zufallsergebnis, bei dem man unkontrollierte Bedingungen vorliegen hat, die sich in beiden Gruppen unterscheiden. Alter, Vorerkrankungen, Intensität der Vergiftung, Körpergewicht, sonstige Risikofaktoren, das alles kann sich zwischen den beiden Kollektiven unterscheiden, diese Probleme kann man nur unter kontrollierten Studienbedingungen sicher vermeiden.

Daher kann auch das Ergebnis einer solchen Fallbetrachtung, selbst wenn es für die Homöopathie positiv ausgegangen wäre, nicht als Nachweis für die Wirksamkeit gelten. Man kann allenfalls die Schlussfolgerung draus ziehen, dass hier ein Effekt vorliegen KÖNNTE, und es vielleicht sinnvoll WÄRE, dies näher zu untersuchen – eben in einer klinischen Studie. Aber ob Vergiftungen mit dem Grünen Knollenblätterpilz überhaupt häufig genug auftreten, dass man genügend Teilnehmer für eine Studie hätte, ist von hier nicht abschätzbar.

Aber auf jeden Fall sollten Herr Med-Frass und Herr Hom-Frass vielleicht mal ein ernstes Wörtchen miteinander reden. Dabei zuzuhören wäre wesentlich interessanter als das eher harmonische Miteinander im DerStandard.at-Interview.

Nachtrag (16.12.2014):

Soeben hat das Ochsner-Journal meinen Leserbrief zu diesem Aufsatz veröffentlicht, zusammen mit einer Antwort der Autoren [5]. Trotz des anscheinend gewollten Missverstehens meines Eingangsstatements, rudern die Autoren doch etwas dahingehend zurück, dass sie ihre Schlussfolgerung etwas vorsichtiger hätten formulieren sollen (Link).

Literatur

[1] Frass M, Zagorchev P, Yurukowa V et al.: Two Cases of Fulminant Hepatic Failure from Amanita phalloides Poisoning Treated Additively by Homeopathy; The Ochsner Journal (2014); 14: 252-258, Link

[2] Daunderer: Klinische Toxikologie, Ergänzungslieferung 9/95, Kapitel Knollenblätterpilz III-11.3.1, Link

[3] Carducci R, Armellino MF, Volpe C, et al.: Sibilinin and acute poisoning with Amanita phalloides, Minerva Anestesiologica (

[4] Hruby K, Csemos G, Fuhrmann M, Thaler H: Chemotherapy of Amanita phalloides Poisoning with Intravenous Silibinin, Hum Exp Toxicol (1983) 2(2): 183 – 195, Link

[5]  Aust N: Comments on Your Recent Publication on Homeopathic Treatment of Amanita Phalloides Poisoning, in: Ronald GA Letters to the Editor. The Ochsner Journal: Winter 2014, Vol. 14, No. 4, pp. 517-520.

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11 Antworten zu Prof. Frass, Der Standard und der Knollenblätterpilz

  1. Pingback: Biontech-Globuli“ bauen keinen homöopathischen Impfschutz auf | gwup | die skeptiker

  2. Norbert Aust sagt:

    Parallel zu diesem Artikel hatte ich dem Ochsner Journal einen Leserbrief gesandt, der jetzt mit einer Antwort der Autoren veröffentlicht wurde.

    http://www.ochsnerjournal.org/doi/full/10.1043/1524-5012-14.4.517
    (etwas nach unten scrollen).

    Trotz des anscheinend gewollt falschen Verständnisses meines Eingangsstatements rudern die Autoren immerhin etwas dahingehend zurück, dass sie ihre Schlussfolgerung hätten etwas vorsichtiger formulieren müssen.

  3. Wolfgang sagt:

    Gestern hab ich Leute eingeladen- Steinpilzessen.
    Auch ein lieber Freund war dabei- vor Jahren hatte er einen Schlaganfall- behandelt auf der Intensivstation im AKH Wien. Er kennt auch den Dr Frass. Dieser hat seiner Frau Globuli C 200 gegeben mit der Bitte nach 2-3 Tagen zu sagen, obs meinem Freund schon besser geht. Zu dieser Zeit war er zu Zweiwort Sätzen fähig. Als er aber die Briefumschlag mit den C 200 Globuli bei seiner Frau gesehen hat, sprach er auf einmal „lass mich mit dem Schaas“ das letzte Wort „allein“ hat er nicht mehr geschafft.
    Aber immerhin bereits die Ansicht der Globuli hat ihn befähigt, von Zweiwortsätzen zu einem 5-Wort Satz zu gelangen- ein enormer therapeutischer Fortschritt. Enorm feinstofflich 🙂

  4. Norbert Aust sagt:

    … und was, bitte, ist Ihr Beitrag?

  5. Hella sagt:

    Ziemlich übel und ziemlich fadenscheinig diese Hetzkampagne gegen die Homöopathie, die hier (und zeitgleich anderswo) abgeht.

    Ich kann nur sagen: Allzustraff gespannt, bricht der Bogen. Dessen sollten sich jene „Mediziner“ bewußt sein, die sich zu sowas hinreißen lassen.
    Wolln doch mal sehen, ob deren „evidenzbasierten“ 😉 „Erfolge“ um so vieles besser sind, wie ihre Hetzkampagne wohl suggerieren soll …

    Wer im Glashaus sitzt …

    Hella

  6. Dr. E. Berndt sagt:

    Das ist wirklich originell Frass und Evidenz!
    Erfinder der Kassenzettelevidenz!
    Der gute Prof. Frass bemüht sich persönlich um die Evidenz der Homöopathie. Er kaufte in meiner ehemaligen Apotheke Globuli und anschließend sandte er ein E-Mail an die Apothekerkammer, bedankte sich für die Zusammenarbeit in Sachen Homöopathie und beschwerte sich über mich, weil ich mich öffentlich gegen diesen Aberglauben ausgesprochen hatte.

  7. Pingback: Pilzvergiftungen, Homöopathie und die zwei verschiedenen Professoren Michael Frass @ gwup | die skeptiker

  8. Omnibus56 sagt:

    Die Additivgabe von Homöopathika als die „allein selig machende“ Behandlung zur Gesundung anzusehen ist weit verbreitet. Ich kenne das aus dem homöopathisch verblendeten Bekanntenkreis zur Genüge¤. Wissenschaftlich ungebildeten Menschen kann ich das noch bis zu einem gewissen Grad nachsehen. Aber als „wissenschaftliche“ „Studie“? Das schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht!

    ¤ Ich kenne da ein „Beweis“-Beispiel von einer Patientin, die mit massiven Einblutungen in die Haut (Bluterguss) im Krankenhaus lag und „natürlich“ nur durch die Arnika(freien)-Globuli einer Besucherin (Hebamme, wenn ich mich recht erinnere – seufz!) die Blutergüsse wieder los wurde. Dass sie sicher auch mit Heparin o. ä. behandelt wurde, spielte bei der Genesung ebenso „natürlich“ keine Rolle…

  9. Kallewirsch sagt:

    Eines versteh ich nicht. Nämlich die Wahl der Globuli.
    Nun bin ich kein HP-Experte, aber so wie ich Samuel Hahnemann verstanden habe, wäre es doch ein leichtes, die geeigneten Globuli zu finden. Die Vergiftung wurde durch Knollenblätterpilz hervorgerufen, also schnapp ich mir eine Pilz, fahr damit zu einem Globuli-Hersteller und bitte den, eine C200 oder eine C500 Potenz herzustellen. Wenn ich Hahnemann ernst nehme (was ich nicht tue), dann wäre das doch die naheliegenste Vorgehensweise. Da muss ich mich schon fragen, was da das Rumgestochere mit Phosphor bzw. Arsenicum soll. Nicht ganz konsequent, der Herr Hom-Frass!

  10. Irmi Schienagel sagt:

    Nachtrag zu meinem Kommentar:
    Wie ich bei nochmaligem Durchlesen festgestellt habe, hatte ich die Tatsache übersehen, dass die Globuli lediglich komplementär eingesetzt wurden zu der intensiv-medizinischen Behandlung.

    Daraus eine Wirksamkeit der Globuli abzuleiten ist schon sehr vermessen.
    Es spricht eher dafür, dass die intensiv-medizinische Behandlung das Überleben möglich machte, da, wie ich schon erwähnte, bereits einzelne geschilderten Symptome zum Tode geführt hätten, wäre nicht sofort eine intensiv-medizinische Behandlung erfolgt.

    Die Komplementärgabe von Globuli erfolgte ja erst später.

    Es ist daher meines Erachtens nicht nachzuvollziehen, inwiefern diese Komplementär-Behandlung mit Phosphor C 200 als Nachweis gewertet werden könnte für die tatsächliche Wirksamkeit der Homöopathie im
    Falle einer Vergiftung mit Knollenblätterpilz, um das Überleben eines Patienten zu sichern.

    Wie Dr. Aust bereits erwähnte, wird es wohl kaum möglich sein, ausreichend
    Fälle mit einer Vergiftung durch Knollenblätterpilz für eine wissenschaftlich relevante Studie zusammenzubringen, so dass man letztlich den Bericht
    von Frass zur dahingehend kommentieren kann:

    „Ein Guter hält es aus, und um einen Schlechten ist es nicht schade“.

  11. Irmi Schienagel sagt:

    Entweder die Patientin hat eine Rossnatur, so dass sie auch ohne Homöopathie überlebt hätte, oder die Angabe der angeblich genossenen Pilz-Menge im Vergleich zu den Mitessern beim Pilzgericht war weitaus geringer.

    Es ist ja auch nicht gesagt, dass es sich bei den von Frass geschilderten Fällen nicht um rein konstruierte Fälle handelt.

    Bereits einzelne geschilderte Symptome hätten normalerweise lange vorher
    zum Tod geführt, noch ehe es zum Einsatz der Homöopathie kam.

    Es bleiben daher erhebliche Zweifel, ob die Fallstudien real stattgefunden haben.

    Kompliment an Herrn Dr. Aust, dass Sie sich dieser Fälle so intensiv angenommen haben.

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