Kinderwunsch, Homöopathie und die Carstens-Stiftung

… sind keine glückliche Kombination, denn die Informationen der Carstens-Stiftung für Frauen und Familien mit unerfülltem Kinderwunsch über eine homöopathische Behandlung sind unvollständig, verzerrt und damit irreführend.

Ein Beitrag von Ute Parsch und Dr. Norbert Aust

Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung ist eine Interessenvertretung der Anbieter von alternativen Heilmethoden, allen voran der Homöopathie. Zu diesem Zweck werden auf der Website unter anderem Artikel zu homöopathischen Therapien bei verschiedenen Beschwerden veröffentlicht, die eine positive Wertung beinhalten. So auch zur homöopathischen Therapie bei unerfülltem Kinderwunsch. Wie wir in diesem Artikel zeigen, entbehren die dort getroffenen Aussagen nicht nur jedweder Grundlage. Die gleiche Autorin, auf die sich die Carstens-Stiftung mit ihrer Therapieaussage bezieht, hat auch Studien veröffentlicht, die der Aussage glatt widersprechen.

Nach Lage der Dinge erleiden die Familien, die den Angaben der Carstens-Stiftung folgen, dadurch einen Schaden, dass sie wertvolle Zeit für eine Therapie verschwenden, deren Nutzen bestenfalls als nicht nachweisbar einzustufen ist. Währenddessen verrinnt die Zeit der biologischen Uhr unaufhaltsam und unwiederbringlich. Wir werden das Ergebnis dieser Analyse der Carstens-Stiftung daher in einem offenen Brief mitteilen und sie zur Korrektur der nicht zutreffenden Aussagen auffordern. Den Brieftext selbst findet man als Zusammenfassung am Ende dieser Ausarbeitung.

Die angesprochene Seite des Internet-Auftritts der Carstens-Stiftung wird in hohem Umfang als Nachweis für die Wirksamkeit der Homöopathie angesehen und in entsprechenden Foren verbreitet, insbesondere in solchen, von denen sich betroffene Frauen Rat erhoffen. (z. B. hier oder hier) Wir halten es daher für angebracht, möglichst schnell eine große Verbreitung zu erreichen und werden die Presse in geeigneter Form über den Sachstand informieren.

Darstellung der Carstens-Stiftung

Nach den Aussagen der Carstens Stiftung hat sie in den Jahren 1990 bis 1998 an der Universitäts-Frauenklinik in Heidelberg die Ambulanz für Naturheilkunde initiiert und finanziell unterstützt [1]. Geleitet wurde dieses Projekt von Frau Prof. I. Gerhard. In der Folge seien 20 Studien, 50 Doktorarbeiten, 112 Publikationen und 117 Vorträge entstanden. Dazu wurden an 5.000 Patienten und Patientinnen 30.000 Behandlungen durchgeführt.

In dem hier betrachteten Artikel zur homöopathischen Behandlung von weiblichen Fruchtbarkeitsstörungen wird auf diese Zusammenarbeit Bezug genommen [2]. Als Leiterin dieses Forschungsprojekts wird wieder Frau Prof. I. Gerhard genannt.

Im Gegensatz zur konventionellen Hormontherapie hätte sich, so die Autoren, die Homöopathie als eine erfolgreiche Behandlungsmethode herauskristallisiert. Man habe dieses Thema in mehreren Studien untersucht.

Das Ergebnis mündet in die folgende Bewertung und Forderung an die Ärzteschaft, die wir im weiteren Text als ‚Therapieaussage‘ bezeichnen werden:

‚Auf der Grundlage dieser Forschungsergebnisse erscheint es unverantwortlich, Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch eine homöopathische Therapie vorzuenthalten. Ein Therapieversuch hat die gleichen Chancen auf Erfolg wie die konventionellen Therapien, ist jedoch nebenwirkungsärmer, weniger belastend und zudem können erhebliche Kosten eingespart werden.‘

Soweit die hier im Hinblick auf das wesentliche Studienergebnis gekürzte Zusammenfassung der Darstellung auf der Webseite der Carstens-Stiftung.

(1) Die Empfehlung beruht auf nur einer einzigen Studie

Man sollte vermuten, dass der doch erhebliche Vorwurf, dass es unverantwortlich sei, die Frauen nicht homöopathisch zu behandeln, auf einem soliden wissenschaftlich abgesicherten Fundament ruht. Dies zu prüfen wird allerdings durch den Umstand erschwert, dass man nirgendwo einen Literaturhinweis zu diesen Ergebnissen bekommt. Weder in dem betrachteten Artikel der Carstens-Stiftung noch auf der Webseite der Universitäts-Frauenklinik (Link), auch nicht auf der persönlichen Webseite der früheren Projektleiterin (Link). Man ist daher auf die eigene Suche angewiesen.

Die Carstens-Stiftung unterhält eine nach kostenloser Registrierung frei zugängliche Datenbank der klinischen Homöopathieforschung (Link). Dort findet man unter Author=Gerhard nur 12 Arbeiten, an denen die Projektleiterin als Autor oder Co-Autor genannt wird. Davon beschäftigen sich nur neun mit der weiblichen Unfruchtbarkeit.

Einen Vergleich zur konventionellen Behandlung beinhalten nur vier dieser Veröffentlichungen, bei allen ist Gerhard als Hauptautor benannt. Hinzu kommt ein Konferenz-Vortrag eines anderen Autors, der im Volltext praktisch nicht zugänglich ist.

  • In 1993 erscheint ein Aufsatz in deutscher Sprache in der von der Carstens-Stiftung herausgegebenen Zeitschrift ‚Therapeutikon‘ [3]. Diese Arbeit ist auch im Volltext auf der Website der Carstens-Stiftung verfügbar, allerdings fehlt eine wichtige Seite, Link siehe Literaturverweise.
  • Im gleichen Jahr erscheint unter einem anderen Titel ein zwar vom Layout etwas anders gestalteter Aufsatz in der Zeitschrift ‚Therapiewoche‘, der aber, soweit im Überblick feststellbar, nur den Inhalt der vorgenannten Veröffentlichung Wort für Wort wiedergibt [4].
  • Aus dem Jahr 1997 stammt ein Bericht über den Versuch einer randomisierten Studie an einer größeren Anzahl von Patientinnen [5], der jedoch gescheitert ist, da man nicht genügend Teilnehmerinnen gewinnen konnte.
  • Der vierte Artikel [6] erschien offenbar in einer wissenschaftlich noch weniger bedeutsamen Zeitschrift, ‚Erfahrungsheilkunde‘, denn diese ist im fraglichen Jahrgang 1999 weder in der Universitätsbibliothek (UB) Freiburg noch in der UB Heidelberg, in der UB Tübingen oder in der UB Frankfurt vorhanden. Erst aus der UB in München konnten wir eine Kopie beschaffen. Diese Arbeit behandelt die in der randomisierten Studie bis zu ihrem Scheitern bereits angefallenen Ergebnisse.

Darüber hinaus existiert noch eine Verlaufsstudie ohne Kontrollgruppe, die sich generell mit der homöopathischen Therapie bei Unfruchtbarkeit befasst [7]. Diese umfasst auch den Zeitraum, in dem die Untersuchungen zur ersten Studie durchgeführt wurden. Diese Arbeit beinhaltet zwar keinen Vergleich zu einer hormonellen Behandlung, liefert aber wesentliche ergänzende Informationen.

(2) Die Darstellung der Studienlage der Carstens-Stiftung ist falsch

Die Carstens-Stiftung beschreibt ein hochwertiges Studiendesign, nach dem die teilnehmenden Frauen nach einem Zufallsverfahren auf die Homöopathiegruppe und eine konventionell behandelte Vergleichsgruppe aufgeteilt worden seien. Aus dem weiteren Text kann man schließen, dass es sich sogar um mehrere Studien handelte, die zu dem Ergebnis kamen, Homöopathie und konventionelle Behandlung seien hinsichtlich der aufgetretenen Schwangerschaften gleichwertig, es hätten sich jedoch bei der Homöopathie weniger Schwangerschaftsabbrüche ergeben. Diese Darstellung enthält mehrere Fehler:

  • Es sind nicht mehrere Studien, die zu dem für die Homöopathie positiven Ergebnis kamen, sondern nur eine einzige, über die allerdings in zwei verschiedenen Fachzeitschriften unter leicht unterschiedlichen Titeln aber in wörtlich gleichem Text und mit den gleichen Daten berichtet wurde.
  • Diese Studie war nicht randomisiert, die Kontrollgruppe wurde von der Studienleitung ausgewählt, was ein wesentlich weniger hochwertiges Studiendesign ergibt als von der Carstens-Stiftung dargestellt (s. Punkt 6).
  • Die Studie, bei der – zumindest teilweise – die Gruppen per Randomisierung zusammengestellt waren, erbrachte ein völlig gegenteiliges Ergebnis, nämlich dass die konventionell behandelten Frauen erheblich mehr Kinder zur Welt brachten und dass in beiden Gruppen nur jeweils eine Fehlgeburt erfolgte (s unten Punkt 14).
  • Die Studienautorin selbst bestreitet eine Aussagekraft ihrer Studien zur Wirksamkeit der homöopathischen Behandlung. Die wichtigste der beiden Seiten, die diese Passage enthalten, fehlt allerdings in der als Volltext gespeicherten Datei der Veröffentlichung [3] (s. Punkt 11).

Insgesamt bedient man sich bei der Darstellung der jeweils positiv zu bewertenden Merkmale verschiedener Studien, was ein Bild einer Studienlage erzeugt, das der Realität total entgegensteht, die weniger vorteilhaften Aspekte werden hingegen mit keinem Wort erwähnt.

Es sei darauf hingewiesen, dass wir hier ausschließlich die Schlussfolgerungen darstellen, die sich aus den zitierten Quellen ergeben. Wir verzichten bewusst auf eine Aussage zu den Gründen für diese Sachverhalte, denn hier würden wir uns ins Reich der Spekulation begeben.

(3) Die Ergebnisse wurden der Fachöffentlichkeit vorenthalten

In der Übersicht zeigt sich, dass die Forschungsergebnisse nie in einem internationalen Fachmagazin veröffentlicht wurden, das die Veröffentlichungen einem Peer-Review unterzieht. Durch die ausschließliche Verwendung der deutschen Sprache ist der Leserkreis der Fachöffentlichkeit darüber hinaus stark eingeschränkt.

Das heißt ganz schlicht und einfach, dass diese Ergebnisse der Fachöffentlichkeit bisher nicht vorgestellt wurden und demzufolge nicht diskutiert wurden. Trotz der Veröffentlichung bereits in 1993 erscheint diese Studie weder in den bekannten Reviews von Linde oder Shang. Selbst in der Studienübersicht der englischen Faculty of Homeopathy wird diese Studie nicht erwähnt. In keiner der Datenbanken medizinischer Veröffentlichungen (PubMed, Medline …) sind die zur Veröffentlichung genutzten Zeitschriften gelistet, die Veröffentlichungen daher auch auf diesem Wege nicht zugänglich.

Eine entsprechende Veröffentlichung wäre aber eine Voraussetzung dafür, überhaupt von ‚wissenschaftlichen Ergebnissen‘ reden zu können – was die Carstens-Stiftung allerdings mit dem Begriff ‚Forschungsergebnisse‘ vermeidet. Dass die Ergebnisse einer Diskussion in der Fachöffentlichkeit standhalten, ist eine Minimalforderung, um ihnen wenigstens ein gewisses Vertrauen entgegenzubringen. Ohne diese minimale Prüfung durch das Peer-review-System einer Fachzeitschrift und das Ausbleiben von Kritik der Fachkollegen schweben die Resultate im luftleeren Raum und können nicht als belastbar gelten.

(4) Fehlende Quellenangaben verhindern Bewertung und Einordnung der Ergebnisse

Nur in [3] (und wortgleich in [4]) werden Daten zu einem Vergleich zwischen homöopathischer Therapie und konventioneller Hormonbehandlung wiedergegeben, die zu den Angaben auf der Webseite [2] passen. Die folgenden Aussagen beziehen sich daher auf diese Arbeit. Diese einzige Grundlage der positiven Bewertung durch die Carstens-Stiftung hat einige sehr grundlegende Mängel, die den Wert der Forschungsergebnisse in hohem Umfang in Frage stellen.

Gerhard greift in ihrer Arbeit in hohem Maße auf eigene bereits früher veröffentlichte Ergebnisse und Erkenntnisse zurück, sowie auf Beiträge anderer Autoren, was für eine wissenschaftliche Arbeit durchaus üblich ist. Mehr als ein formaler Fehler ist jedoch, dass die Arbeit keine Literaturangaben enthält. Das eigentlich zwingend notwendige Literaturverzeichnis enthält bei dieser Veröffentlichung nur den Hinweis ‚Literatur beim Verfasser‘. Ohne Zweifel ist es erfreulich, dass die Verfasserin über die Literatur verfügt hat und nicht alles hat aus dem Gedächtnis zusammenschreiben müssen. Aber eigentlich geht der kundige Leser wie selbstverständlich von diesem Sachverhalt aus.

Bei dem fehlenden Literaturverzeichnis handelt es sich um mehr als nur einen reinen formalen Mangel. Dem Leser ist damit die Möglichkeit genommen, die von der Autorin aufgezeigten Grundlagen auch selbst zu sichten und sich davon zu überzeugen, ob die dargestellten Zusammenhänge auch wirklich zutreffen. Zusammen mit der Tatsache, dass die Ergebnisse der Fachöffentlichkeit nicht zur Diskussion vorgelegt wurden, schwebt die Studie vollends im luftleeren Raum und ist jeder Analyse entzogen, ob die Arbeit und die Ergebnisse folgerichtig auf den Grundlagen aufbauen. Auch ein Vergleich mit möglichen späteren Ergebnissen anderer Autoren ist damit praktisch von vornherein ausgeschlossen.

(5) Keine Angabe zur homöopathischen Therapie

Diese eine Studie, die eine Empfehlung einer homöopathischen Therapie schlechthin rechtfertigen soll, schweigt sich über die Art der angewandten Behandlung völlig aus.

‚Waren die Frauen mit der homöopathischen Therapie einverstanden, so erhielten sie nach typischer Repertorisation ein Einzelmittel.

Das ist alles, mehr Beschreibung gibt es nicht. Welche Mittel wurden gegeben? In welcher Potenz? Wie oft und wie lange wurden sie eingenommen? Alles das, was nach homöopathischem Verständnis wesentliche Voraussetzungen sind, um die Behandlung auch auf andere Patientinnen anzuwenden, wird nicht genannt. Für eine wissenschaftliche Arbeit ist das ein ebenso unfassbares Versäumnis wie das fehlende Literaturverzeichnis. Den Fachkollegen der Autorin wird damit jede Möglichkeit genommen, eine Replizierung der Ergebnisse zu versuchen, die Ergebnisse also zu überprüfen.

Bei einem soliden Vorgehen aller Beteiligten könnte sich die Therapieaussage ja nur auf die Art der Behandlung beziehen (Wirkstoffe, Potenzen, Einnahme), wie sie in der Studie angewandt wurden. Natürlich sind in gewissem Umfang auch Generalisierungen, zum Beispiel auf sehr ähnliche Medikamente, durchaus üblich. Aber hier gibt es nichts, gar nichts, dazu. Die von der Carstens-Stiftung daraus gezogene Schlussfolgerung, dass eine homöopathische Therapie schlechthin, unabhängig davon, worin sie eigentlich besteht, eine wirksame Therapie bei Kinderwunsch sei, ist auf jeden Fall eine nicht gerechtfertigte  Verallgemeinerung.

(6) Die Zahl der Studienteilnehmer war viel zu klein

An der Studie haben in der Homöopathiegruppe nur 21 Patientinnen teilgenommen, noch dazu mit neun verschiedenen Befunden zur Ursache der Unfruchtbarkeit, zum Beispiel:

  •  organische Probleme mit dem Eileiter (‚Tubenfaktor‘), obwohl dies nach den Einschlusskriterien für die Studie nicht gegeben sein dürfte
  • Probleme mit der Zeugungsfähigkeit des Partners (‚eingeschränkte Andrologie‘); wie kommen solche Teilnehmerinnen überhaupt in eine Studie über weibliche Unfruchtbarkeit?
  • Myome, das sind gutartige Krebserscheinungen in der Gebärmutter
  • Endometriose, also Probleme mit der Schleimhaut der Gebärmutter
  • Hyperandrogenämie, eine Hormonstörung

und noch vier weitere Befunde.

Für die Kontrollgruppe werden sogar die Daten von nur 14 Patientinnen angegeben, ebenfalls über diese Befunde verteilt. Diese Ursachen für die Unfruchtbarkeit gibt es durchaus auch noch in unterschiedlicher Ausprägung und Stärke. Dies würde sich bei einer ausreichend hohen Anzahl der Teilnehmerinnen sicher ausgleichen. Aber im Extremfall mit nur einer Patientin für einen Befund schlagen individuelle Unterschiede voll auf das Ergebnis durch. Es handelt sich mehr um eine Sammlung von Einzelfällen anstelle von Gruppen, die eine statistische Auswertung und daher einen gewissen Ausgleich von Extremwerten ermöglichen würden.

Versuche an einer zu kleinen Teilnehmerzahl neigen dazu, extreme Ergebnisse überzubewerten. Man denke sich einen Sack mit 100 Kugeln, 10 davon schwarz, 90 weiß. Wenn man nur eine Kugel zieht und dies ’statistisch‘ auswertet, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass entweder alle Kugeln im Sack schwarz sind oder alle weiß. Selbst wenn man drei Kugeln zieht, gibt es nur vier denkbare Ergebnisse

  • alle weiß
  • alle schwarz
  • zwei Drittel schwarz und der Rest weiß
  • zwei Drittel weiß und der Rest schwarz .

Alle vier Ergebnisse treffen nicht zu. Dieses Beispiel soll zeigen, dass bei einer zu kleinen Anzahl in der Stichprobe das zutreffende Ergebnis nicht ermittelt werden kann.

Nicht umsonst werden bei der Zulassung von Arzneimitteln Vergleichsprüfungen an Tausenden von Patienten durchgeführt, dagegen ist eine Teilnehmerzahl von 21 lächerlich gering, wenn man die eingangs zitierte Schlussfolgerung daraus ziehen will.

In diesem Zusammenhang soll noch auf einen Umstand hingewiesen werden:

Eine Randomisierung, also eine Gruppeneinteilung nach einem Zufallsverfahren, soll nicht nur den Einfluss der Forscher selbst minimieren, sondern in den zu vergleichenden Gruppen auch eine vergleichbare Ausgangslage herstellen. Wenn die Aussichten auf einen Erfolg der Behandlung in der einen Gruppe besser wäre als in der anderen, dann wäre das zu erwartende Ergebnis schon vorbestimmt.

Nach den Ausführungen der Autorin sollte die Auswahl der Vergleichsgruppe unter anderem aufgrund gleicher Symptomatik erfolgen, das heißt, dass in den Gruppen zumindest die gleichen Ursachen der Unfruchtbarkeit vorliegen. Dies ist aber, wie oben bereits dargestellt, bemerkenswert schlecht gelungen, wie der Studie in einer Tabelle zu entnehmen ist. Da stehen sich vier Myom-Patientinnen in der Homöopathiegruppe und nur eine in der Hormongruppe gegenüber, oder es gibt eine Patientin in der Hormongruppe mit dem Problem der Anovulation (mangelnder Eisprung), der ein Gegenüber in der Homöopathiegruppe fehlt, etc. Diese Kluft zwischen dem im Text der Arbeit beschriebenen Auswahlverfahren und dem in der Tabelle dargestellten Ergebnis ist mit einfachen Mitteln nicht zu überwinden. Sollten sich in dem Pool von 600 Patientinnen, die konventionell behandelt wurden, wirklich nicht mehr Myome gefunden haben, eine der häufigsten Ursachen für Unfruchtbarkeit bei Frauen?

Was kann der Grund dafür sein, dass nur die Daten von 14 der 21 Patientinnen in der Kontrollgruppe genannt werden? Entweder liegen bei den anderen Patientinnen andere Diagnosen vor als in der Tabelle aufgeführt oder die Ursachen für ihre Infertilität sind nicht bekannt (‚idiopathische Infertilität‘) – oder diese sieben Patientinnen hat es nicht gegeben. Eine andere Möglichkeit ist nicht denkbar. Alles dies stünde jedoch im Widerspruch zu den Angaben im Text und ist damit nicht vereinbar.

(7) Die Gruppenaufteilung schließt eine Verfälschung der Ergebnisse nicht aus

Bei klinischen Vergleichsuntersuchungen wird versucht, möglichst weitgehend auszuschließen, dass die Ergebnisse durch die Gruppenzusammensetzung beeinflusst werden könnten. Normalerweise teilt man die Gruppen nach irgendeinem Zufallsverfahren auf, damit die Ausgangslage für beide Gruppen in etwa gleich ist, zumindest aber ausgeschlossen ist, dass die Forscher selbst die Auswahl in eine bestimmte Richtung hätten beeinflussen können.

In dieser Studie wurde anders vorgegangen. Die Patientinnen, die sich homöopathisch behandeln ließen, mussten ihr Einverständnis hierzu erklären. Daher war, so die Autorin, eine normale Randomisierung, das heißt eine Gruppenzuweisung nach einem Zufallsverfahren, nicht möglich. Es bleibt die Frage, ob das angewandte Verfahren geeignet war, die obigen Anforderungen auch hier zu erfüllen – und ob alle Einflüsse ausgeschaltet waren, die das Ergebnis hätten verfälschen können. Dabei ist es unerheblich, ob dies mit Absicht oder ungewollt geschehen sein kann.

Die Autoren der Studie führen aus, dass jeder der an der Studie teilnehmenden Patientinnen aus einem Pool von 600 konventionell behandelten Patientinnen eine zum Vergleich zugeordnet wurde. Diese so ausgewählten Patientinnen bildeten dann die Vergleichsgruppe.

Was die Forscher hätten machen müssen, um eine Beeinflussung der Ergebnisse auszuschließen, wäre eine Zuordnung der Vergleichspatientinnen nach gleicher Diagnose und nach gleichen Erfolgsaussichten für eine Schwangerschaft. Alternativ hätte man auch aus den 600 Patientinnen alle diejenigen auswählen können, die der Studienteilnehmerin in den genannten Kriterien entsprachen, um dann die endgültige Festlegung auf eine bestimmte Patientin per Zufall (Losentscheid) zu treffen. Beide Frauen hätten zudem etwa zeitgleich mit der Behandlung beginnen müssen.

Alleine, dies wird in der Arbeit so nicht beschrieben. Die Autoren schreiben wörtlich:

Jeder Homöopathie-Patientin wurde aus ca. 600 Frauen der Hormonsprechstunde eine Hormontherapie-Patientin zugeordnet, die ihr in folgenden Kriterien entsprach:… Diese Frauen wurden je nach Hormonstörung individuell therapiert, …

Es gab also kein Zufallselement bei der Auswahl – damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Ergebnis der Studie von Entscheidungen der Forscher beeinflusst sein könnte – und damit bewusst oder unbewusst in eine bestimmte Richtung gelenkt worden sein könnte. Ein solcher Sachverhalt ist ein grober Studienmangel, der bei systematischen Reviews dazu führt, dass die Studie als qualitativ schlecht und damit als nicht aussagekräftig eingestuft wird.

Die Angaben der Carstens-Stiftung zur Gruppeneinteilung sind übrigens in dieser Hinsicht falsch und sind geeignet, ein höherwertiges Studiendesign vorzutäuschen als eigentlich vorgelegen hatte.

Eine weitere Frage: Über welchen Zeitraum erstreckte sich denn der Therapiebeginn bei den 600 Hormonpatientinnen? Auch hier geben uns die Forscher keine Auskunft. Nur um einmal eine Größenordnung als Vergleich heranzuziehen:

Im letzten Jahresbericht des Deutschen IVF-Registers [8] findet sich eine Statistik über die Entwicklung der Häufigkeit von künstlichen Befruchtungen (‚In-Vitro-Fertilization‘ – IVF). Für das Jahr 1990 wird angegeben, dass 7.343 solcher Eingriffe an 53 Zentren durchgeführt wurden, also rund 140 pro Jahr und Zentrum. Diese Zahl entspricht natürlich nicht der Anzahl der durchgeführten Hormonbehandlungen, diese liegt sehr wahrscheinlich deutlich höher. Auch gab es sicher kleine und große Zentren, die diese Behandlungen durchführten. Diese Zahl genügt aber durchaus als Hinweis, dass an einem einzigen Zentrum nicht 600 Patientinnen innerhalb kürzester Zeit eine solche Behandlung begonnen haben können, sondern dieser Zeitraum eher einem Jahr, vielleicht sogar einem noch längeren Zeitraum entspricht. Vielleicht ist das auch die Zahl der Hormon-Patientinnen, die während der gesamten Laufzeit der Studie gerade in Behandlung waren? Immerhin dauerte eine konventionelle Behandlung im Schnitt 16.5 Monate, also fast 1,5 Jahre. Dies würde somit in die Größenordnung passen.

Wenn dieser Sachverhalt tatsächlich zugetroffen hätte, dann hätten die Studienautoren auch Frauen als Vergleichspartner wählen können, deren Behandlung zeitlich schon weit fortgeschritten war – so dass die Erfolgsaussichten besser ablesbar waren als bei einer Patientin, die gerade mit ihrer Behandlung begann. Dass diese Überlegungen durchaus zutreffen könnten, kann man auch dem Text der Studie entnehmen. Dort werden im Zusammenhang mit den an den 600 Patientinnen durchgeführten Therapien insgesamt acht Literaturquellen genannt, die zum Teil bis in das Jahr 1988 zurückreichen, also einige Jahre bevor diese Studie begonnen hat. Leider gibt es, wie gesagt, in der Arbeit kein Literaturverzeichnis, so dass man die Aussagen aus diesen Quellen in die Betrachtung einbeziehen könnte.

Des Weiteren wird aufgeführt, dass bei den Vergleichspatientinnen auch Inseminationen und künstliche Befruchtungen ausgeführt wurden. Üblicherweise erfolgt dies erst, wenn eine Hormontherapie keinen Erfolg gezeigt hat. Folge: Wenn diese Eingriffe in die Beobachtungszeit der Studie fielen, dann war seit Behandlungsbeginn schon sehr viel Zeit vergangen, genau genommen stand die Erfolglosigkeit der reinen Hormonbehandlung schon fest.

Es wird generell nicht ausgesagt, wann die Zuordnung überhaupt erfolgte. Nach den Angaben könnte es durchaus sein, dass diese erst nachträglich geschah, als die Behandlungsergebnisse bereits feststanden oder doch weitestgehend absehbar waren. Dies ist zwar sicher eine weit hergeholte Möglichkeit, aber dies ist, da die Autoren keine Zeitangabe machen, ein durchaus mögliches Szenario. In der Zusammenfassung wird zwar gesagt, die Therapien dieser beiden ’statistischen Zwillinge‘ seien gleichzeitig erfolgt. Allerdings ist eine Zusammenfassung eigentlich ein nachgeordneter Text, der fehlende Angaben im Haupttext nicht ersetzt. Dort findet man keinen entsprechenden Hinweis. Außerdem sagt der Begriff ‚zeitgleich‘ nicht viel aus, wann die deutlich kürzere homöopathischen Behandlung – im Durchschnitt 4,8 Monate – im Vergleich zur längeren Hormonbehandlung (16,5 Monate) stattgefunden hat – am Anfang, mehr zur Mitte hin oder gegen Ende.

Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Überlegungen keineswegs um Behauptungen von Tatsachen handelt, sondern nur um Betrachtungen zu Möglichkeiten, die durch den vorliegenden Bericht nicht ausgeschlossen werden, die aber zu fehlerhaften Ergebnissen führen könnten. Sie sollen vielmehr die Größenordnung der Vorbehalte darstellen, die man der in der Veröffentlichung beschriebenen Vorgehensweise entgegenbringen kann. Letztendlich soll anhand dieser Betrachtungen ausschließlich die Unzulänglichkeit des Vorgehens in der Studie dargestellt werden.

(8) Mangelnde Verblindung kann zu unkontrollierten Rückwirkungen führen

Ein weiteres K.O.-Kriterium für klinische Vergleichsstudien ist eine mangelnde Verblindung der Teilnehmer und des mit ihnen in Kontakt kommenden Personals. Dies trifft hier in vollem Umfang zu, denn die Patientinnen wussten, dass sie homöopathisch behandelt wurden, ebenso die behandelnden Ärzte. Auch dies führt zu einer drastischen Abwertung der Arbeit bei systematischen Reviews.

Die Patientinnen hatten sich zu einer homöopathischen Behandlung bereiterklärt, standen der Homöopathie also zumindest aufgeschlossen gegenüber. Sie wussten auch, dass sie das in ihren Augen potenziell wirksame Medikament erhielten. Dies verstärkt üblicherweise Placebo-Effekte, die das Ergebnis verfälschen können – und sei es nur dadurch, dass sich in dem Bewusstsein, jetzt etwas gegen das Problem unternommen zu haben, die angespannte Situation beruhigt. Gerade eine Verminderung des seelischen Drucks fördert das Eintreten einer Schwangerschaft ungemein, wie auch die Autorin dieser Studie an anderer Stelle ausführt.

(9) War ein Teil der Frauen schon bei Beginn der Behandlung schwanger?

Es wird angegeben, die durchschnittliche Behandlungsdauer hätte in der Homöopathiegruppe nur 4,8 Monate betragen, in der Kontrollgruppe hingegen 16,5 Monate. Was hingegen nicht angegeben wird, ist, zu welchem Zeitpunkt die Schwangerschaften aufgetreten sind.

Für die Homöopathiegruppe kann man diesen Zeitpunkt allerdings errechnen, da die Zahl der Patientinnen in der Studie, die Zahl der Schwangerschaften und die maximale Gesamtzeit angegeben sind. Nimmt man für die etwas schwammige Angabe von ’sechs bis sieben Monaten‘ den Zahlenwert 6,5 an, dann ergibt sich folgende Rechnung:

Alle Patientinnen zusammen waren 21 x 4,8 Monate = 100,8 Monate in Behandlung. Die 15 Patientinnen, die nicht schwanger wurden, beendeten ihre Behandlung nach 6,5 Monaten. Diese waren zusammen dann 15 x 6,5 = 97,5 Monate in Behandlung. Das heißt aber, dass die 6 schwangeren Frauen zusammen nur gut 3 Monate behandelt wurden, sie also im Mittel bereits im ersten Zyklus innerhalb der Studie schwanger wurden – ein Mittelwert, der sich eigentlich nur ergeben kann, wenn einige bereits vorher schwanger waren, was sie eigentlich von der Studie ausgeschlossen haben müsste. Selbst wenn die 15 Frauen nur 6 Monate in Behandlung gewesen sein sollten, bleibt für die sechs Schwangeren in Summe nur eine Behandlungszeit von 10,8 Monaten übrig. Das ist zwar rechnerisch mehr als ein Monat pro Frau – da muss man dann allerdings schon fragen, wie genau der Zeitpunkt des Eintritts einer Schwangerschaft unter den gegebenen Umständen eigentlich feststellbar war.

Entweder waren einige Frauen also schon bei Beginn der Behandlung schwanger oder das berichtete Ergebnis ist zahlenmäßig unmöglich. Dies ist zwar nicht das Hauptergebnis der Studie, dieser Umstand lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob die Ermittlung und/oder die Darstellung der Ergebnisse mit hinreichender Sorgfalt und Akribie erfolgt ist.

(10) Das Ergebnis wird nur sehr unvollständig präsentiert, wesentliche Angaben fehlen.

Wie schon angedeutet, ergaben sich in beiden Gruppen die gleiche Anzahl von Schwangerschaften, wobei es bei den Frauen in der Hormontherapie vier Fehlgeburten gab, so dass am Ende sechs gesunde Kinder der Homöopathiegruppe nur zwei gesunden Kindern in der Hormongruppe gegenüberstanden.

Dieser Umstand wird voll in das für die Homöopathie vermeintlich positive Ergebnis einbezogen – allerdings ohne die für eine Bewertung notwendigen Daten zu liefern. Offenbar ist zum Beispiel nirgendwo überprüft worden, ob die Fehlgeburten vielleicht durch Umstände außerhalb der Studie verursacht sein könnten, durch Stürze, andere Unfälle oder Krankheiten beispielsweise. Die Autorin diskutiert zwar in der Arbeit, dass das Risiko einer Fehlgeburt mit zunehmendem Alter der Mutter erheblich ansteigt – nennt aber nicht das Alter der Frauen, die schwanger wurden. Die Diskussion ist da sicher gut gemeint, aber dem Leser fehlt jeder Anhaltspunkt, wie weit diese auf das Studienergebnis zutrifft.

Auch die Behandlung, die zur Schwangerschaft geführt hat, wird bei den konventionell behandelten Frauen nicht genannt, ob es sich z.B. um eine Befruchtung außerhalb des Körpers handelte (‚IVF‘), was sicherlich eine ungünstigere Voraussetzung ist, als wenn die Schwangerschaft auf natürlichem Wege zu Stande gekommen wäre. Angaben, wann, in welchem Monat, die Abbrüche erfolgten, wären sicher auch sinnvolle Angaben gewesen.

Ein Hinweis auf die anderen mit Hormonen behandelten Frauen wäre notwendig, um den fatalen Ausgang angemessen zu bewerten. Ist es typisch, dass zwei Drittel aller Schwangerschaften, die bei einer Hormonbehandlung zustande kommen, in einer Fehlgeburt enden? Angesichts der recht kleinen Teilnehmerzahl wäre eine solche Überprüfung, ob das Ergebnis in den Rahmen der vorliegenden Erfahrungen passt, eine Notwendigkeit.

Ob die Zahl der eingetretenen Schwangerschaften angesichts der deutlichen Unterschiede in den Gruppenzusammensetzungen überhaupt als Ergebnis verwertbar ist, bleibt zu diskutieren, wofür nun aber wieder die Grundlagen fehlen.

(11) Die Autoren selbst sehen in der Studie keinen Wirkungsnachweis für die Homöopathie

Man mag gegenüber der Studie aufgrund der dargestellten Schwächen Vorbehalte haben, aber auch die Autoren selbst halten die Ergebnisse nicht für aussagekräftig, wenn vielleicht auch nicht aus den gleichen Gründen.

Die Autoren weisen unter Bezug auf das Auftreten von Schwangerschaften unter der homöopathischen Behandlung ausdrücklich auf folgenden Umstand hin:

‚Selbstverständlich ist damit nicht bewiesen, dass die Schwangerschaften in der Homöopathiegruppe auf der Wirksamkeit der homöopathischen Mittel beruhen. Es ist durchaus auch denkbar, dass ein Placeboeffekt vorliegt bzw. die intensive Beschäftigung des Arztes mit den psychischen und somatischen Besonderheiten der Patientin diesen günstigen Einfluss hatte.‘

Dass die Seite, auf der dieses Zitat zu finden ist, in der Datei fehlt, die die Castens-Stiftung als Volltext dieser Arbeit ins Netz gestellt hat (Link s. unten), kann Zufall sein und ist möglicherweise nicht von Bedeutung. Es spräche aber sicher mehr für die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung der Carstens-Stiftung – der Autorin ist das sicher nicht anzulasten – wenn dieses Versehen nicht stattgefunden hätte.

An anderer Stelle in der Veröffentlichung wird nochmals darauf hingewiesen, dass die vorliegende Arbeit kein Wirksamkeitsnachweis für die Homöopathie sei. Dennoch empfiehlt die Autorin eine solche Behandlung – allerdings nur bei ‚bestimmten Patientenkollektiven‘ im Hinblick auf die psychische Belastung der Patientin und die hohen Kosten, erstaunlicherweise nicht wegen der Erfolgsaussichten. Eine Charakterisierung, wodurch sich diese Patientinnen von den anderen unterscheiden, wird nicht angegeben. Auch der Zeitfaktor der unaufhaltsam tickenden biologischen Uhr wird bei der Empfehlung nicht einbezogen.

Die Therapieaussage der Carstens-Stiftung ignoriert selbst die Vorbehalte der Autorin.

(12) Eine generelle Empfehlung für alle Frauen ist nicht gerechtfertigt

Wie oben bereits ausgeführt, haben die Forscher versucht, die Ergebnisse dieser bisher betrachteten Studie [3] anhand einer größeren randomisierten Vergleichsstudie zu verifizieren. Dies ist bei der Einschätzung, dass es sich bisher noch nicht um einen Wirkungsnachweis der homöopathischen Behandlung handeln könne, nur konsequent.

Leider ist diese Studie aber daran gescheitert, dass nicht genügend Teilnehmerinnen gewonnen werden konnten. In [5] wird ausführlich über die Umstände berichtet. Im Wesentlichen hatte man sich hinsichtlich der Zahl der Patientinnen verschätzt, die sich zur Teilnahme an der Studie bereiterklärten, sowie hinsichtlich des Zeitrahmens, der zu den verschiedenen Voruntersuchungen erforderlich war. Letztendlich ist den Forschern dann das Geld ausgegangen und die Geldgeber waren nicht an einer Fortführung der Studie bei einer vereinfachten Vorgehensweise interessiert. Interessanterweise hat die Carstens-Stiftung etwa zu diesem Zeitpunkt, 1998, die Zusammenarbeit mit der Universitäts-Frauenklinik beendet.

In dem Zwischenbericht werden zwar nur wenige für uns bedeutsame Daten genannt, es gibt aber eine aufschlussreiche Auswertung:

Die Eingangsvoraussetzungen, das heißt die Einschluss- und Ausschlusskriterien waren die gleichen wie bei der hier bereits ausführlich betrachteten Studie [3], die der Empfehlung der Carstens-Stiftung zugrunde liegt. Die Autoren schildern sehr detailliert die Problematik der Rekrutierung der Teilnehmerinnen. Dazu werden unter anderem die folgenden Zahlen genannt:

  • In dem betrachteten Zeitraum wurden bei 734 Patientinnen, die die Universitäts-Frauenklinik mit unerfülltem Kinderwunsch aufsuchten, die Untersuchungen, worin die Ursachen für ihre Unfruchtbarkeit liegen, abgeschlossen.
  • Davon waren 544 nicht im Rahmen der Studie therapierbar, was bei 151 allerdings persönliche Gründe hatte, z.B. die mangelnde Bereitschaft an einer Studie teilzunehmen.

Es bleibt also eine Menge von 393 Patientinnen, immerhin mehr als die Hälfte der untersuchten Patientinnen, die offenbar aus medizinischen Gründen nicht von der Therapie hätten profitieren können, weil sie nicht die klinischen Voraussetzungen für eine Anwendung erfüllten.

Diese Zahlen stammen zwar aus 1996, vermutlich haben sich die Verhältnisse aber nicht drastisch verändert. Das heißt, dass bei rund der Hälfte der Frauen die Unfruchtbarkeit einen irgendwie gearteten medizinischen Grund hatte, der aber nicht in das Anwendungsgebiet der in dieser Studie untersuchten Therapie fällt. Für diese Hälfte der Frauen ist die generelle Empfehlung einer homöopathischen Behandlung, wie sie sich aus der Therapieaussage der Carstens-Stiftung ergibt, von vornherein falsch. Selbst wenn sich die homöopathische Behandlung in der Studie als erfolgreich herausgestellt hätte, wäre das Ergebnis beispielsweise nicht auf Frauen übertragbar, deren Eileiter verschlossen sind, denn eine solche Wirkung wurde in der Studie nicht überprüft.

(13) Die in Heidelberg im Studienzeitraum durchgeführten homöopathischen Behandlungen waren wirkungslos

In den Jahren von 1990 bis 1992 wurden 182 Patientinnen mit unerfülltem Kinderwunsch in der Ambulanz für Naturheilkunde der Universitäts-Frauenklinik homöopathisch behandelt [7]. Selbst wenn die 21 Patientinnen aus der Hormonstudie nicht darin enthalten wären, dürfte der therapeutische Ansatz der gleiche gewesen sein, denn diese beiden Studien fallen zeitlich zusammen.

Die Studie untersucht die langfristigen Auswirkungen der homöopathischen Behandlung auf das Eintreten einer Schwangerschaft. Sie umfasst die Zeit der Behandlung selbst sowie einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach deren Ende. Es konnten noch Daten von 168 Frauen ermittelt werden. Diese Studie wurde von uns bereits detailliert analysiert, diese Analyse würde den Rahmen dieses Beitrags jedoch sprengen. Die Publikation erfolgt hier in diesem Blog in den nächsten Wochen. Es sei hier nur zur Abrundung des Bildes ein Ergebnis der Analyse vorab dargestellt.

Von insgesamt 150 Frauen liegen offenbar genaue Daten vor, die innerhalb der Studie ausgewertet wurden. 47 davon waren in dem betrachteten Zeitraum, also während der Behandlung oder in der Zeit danach, schwanger geworden, 103 hingegen nicht. In einer Tabelle wird dargestellt, welche Mittel in den beiden Gruppen verabreicht wurden. Aus dieser Tabelle sind die folgenden Daten zu entnehmen.

Mittel Schwangerschaft keine Schwangerschaft
Sepia 34 % 32 %
Pulsatilla 28 % 27 %
Sulfur 21 % 22 %
Natrium muriaticum 21 % 40 %
Nux vomica 17 % 16 %
Lycopodium 17 % 18 %
Calcium carbonatum 15 % 12 %
Thuja 13 % < 11 %
Phosphor 11 % 20 %
Ignatia 11 % 24 %

Diese Tabelle stellt dar, wieviele der Frauen mit welchem Mittel behandelt wurden. Also 34 % der Frauen, die schwanger wurden, hatten Sepia erhalten. Bei den Frauen, bei denen keine Schwangerschaft eingetreten war, hatten 32 % diesen Wirkstoff erhalten. Diese Tabelle ist nach der Häufigkeit der Einnahme durch die schwangeren Frauen gegliedert und umfasst alle dort genannten Wirkstoffe. Die Wirkstoffe, die nur bei den nicht schwanger gewordenen Frauen aufgeführt wurden, sind nicht betrachtet.

Ein wirksames Mittel müsste in einer Gruppe, bei der die Wirkung eingetreten ist, in einem weitaus größeren Umfang vorliegen als in der anderen. Plakativ: In einer Gruppe, in der alle betrunken sind, findet man einen höheren Anteil von Leuten, die Alkohol getrunken haben, als in einer Gruppe von Nüchternen.

Hier hingegen findet man nicht ein Medikament, das bei den erfolgreichen Frauen in einem merklich größeren Umfang eingenommen wurde als von den nicht so erfolgreichen Patientinnen. Wenn es große Unterschiede gab, dann gingen die eher in die andere Richtung: Wenn Natrium muriaticum (Speisesalz) irgendetwas bewirkt hat, dann hat es Schwangerschaften verhindert. Oder Ignatia oder Phosphor. Wenn es noch eines Nachweises bedurft hätte, dass die homöopathischen Behandlungen an der Universitäts-Frauenklinik in Heidelberg in den Jahren 1990 bis 1992 bei der Behandlung von Unfruchtbarkeit nicht wirksam waren, dann liegt er in dieser Tabelle vor.

Wahrscheinlich wird man jetzt einwenden, dies sei gar keine richtige Homöopathie gewesen, denn da sich die Anteile zu mehr als 100 % addieren, haben die Frauen unterschiedliche Medikamente genommen. Und es ist nicht auszuschließen, dass dies auch gleichzeitig erfolgte, was den Grundzügen der klassischen Homöopathie widerspricht. Dies verändert aber nichts daran, dass die angewandten Behandlungen nicht wirksam waren.

Selbst wenn man einwenden wollte, dass die ausgebliebenen Schwangerschaften höchstwahrscheinlich auf eine fehlerhafte Verordnung zurückzuführen seien, ist zu konstatieren, dass die Behandlung in Summe den Frauen keinen Vorteil gebracht hat.

In Anbetracht alleine dieser Sachlage ist die Empfehlung der Carstens-Stiftung als grob irreführend zu betrachten und dazu geeignet, durch die unnötig verstreichende Zeit mehr Schaden als Nutzen zu produzieren.

(14) Eine andere Studie der gleichen Autorin kommt zu gegenteiligen Ergebnissen

Wie weiter oben schon dargestellt, hatte man versucht, die Ergebnisse der ersten Studie durch eine groß angelegte randomisierte Vergleichsstudie zu belegen, was allerdings aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl aufgegeben werden musste. Über die dabei im ersten Jahr bereits angefallenen Ergebnisse wird in einer 1999 veröffentlichten Arbeit berichtet [7].

Es konnten insgesamt 77 Patientinnen gewonnen werden, die zunächst per Zufallsprinzip den Gruppen mit homöopathischer oder konventioneller Behandlung zugeordnet wurden. Dieses konnte aber nicht aufrechterhalten werden, weil sich viele der Frauen weigerten, das Risiko einzugehen, sich einer ungewollten Therapie zu unterziehen. Entweder wollten sie die Belastungen und Risiken einer hormonellen Behandlung nicht eingehen oder sich nicht der möglicherweise wirkungslosen homöopathischen Behandlung unterziehen. Somit kamen nur rund ein Drittel der Teilnehmerinnen per Randomisierung in die jeweilige Gruppe, weitaus mehr hatten sich freiwillig für die Homöopathie oder die konventionelle Therapie entschieden. Mit einem gewissen Wohlwollen kann man daher zumindest von einer Teilrandomisierung dieser Studie ausgehen.

Insgesamt schieden über das eine Jahr der Studienlaufzeit 26 Patientinnen aus, so dass letztendlich 51 Datensätze ausgewertet werden konnten, 30 in der Homöopathiegruppe, 21 in der Hormongruppe. Ergebnis:

  • In der Homöopathiegruppe gab es 10 Schwangerschaften, die zu neun Geburten führten, also hinsichtlich der Kinder bei 30 Frauen eine Erfolgsrate von 30 %.
  • In der konventionell behandelten Kontrollgruppe traten jedoch 12 Schwangerschaften auf, die zu 11 Geburten führten, bei 21 Teilnehmerinnen eine Erfolgsrate von 52,5 % – also 1,75 mal so groß wie unter der homöopathischen Behandlung.

Auch hier sind die Gruppen nicht groß genug, um eine generelle Aussage zur Wirksamkeit daraus abzuleiten, das wäre das Ziel der gescheiterten randomisierten Studie gewesen. Es ist aber festzuhalten, dass das Ergebnis der oben ausführlich besprochenen Studie [3], aus der die Carstens-Stiftung ihre Therapieaussage bezieht, glatt widerspricht. Beide wesentlichen Ergebnisse – Gleichwertigkeit der Erfolgsaussichten für das Eintreten einer Schwangerschaft und die Zahl der Fehlgeburten – stehen jeweils im Widerspruch.

Es ist anzunehmen, dass die Carstens-Stiftung von diesen Ergebnissen Kenntnis hatte. Die Arbeit wird schließlich in der Datenbank der Carstens-Stiftung aufgeführt und die Ergebnisse selbst  sind noch in einem Zeitraum angefallen, in dem die Cartsens-Stiftung die Kinderwunschambulanz der Universitätsklinik Heidelberg finanziell gefördert hat, wenn die Studie auch erst später veröffentlicht wurde.

Zusammenfassung

Wie oben ausgeführt, ist der Artikel auf der Webseite der Carstens-Stiftung dazu geeignet, Frauen mit Kinderwunsch zu einer wahrscheinlich unwirksamen Therapie zu veranlassen, die sich wegen der verstreichenden Zeit als fatal erweisen könnte. Als Zusammenfassung sei hier daher der Text eines offenen Briefes aufgeführt, der der Carstens-Stiftung, dem Zentralverband der homöopathischen Ärzte und dem Verband klassischer Homöopathen zeitnah per Email zugesandt wird:

————————————————– Brieftext

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem offenen Brief beziehen wir uns auf Ihre Webseite ‚Homöopathie bei weiblichen Fruchtbarkeitsstörungen‘, die auf den 26.07.2011 datiert ist. (Link , abgerufen am 11. November 2013). Sie treffen darin unter der Überschrift ‚Ergebnis‘ unter anderem die folgende Aussage:

‚Auf Grundlage dieser Forschungsergebnisse erscheint es unverantwortlich, Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch eine homöopathische Therapie vorzuenthalten. Ein Therapieversuch hat die gleichen Chancen auf Erfolg (…).‘

Wir haben die Grundlagen zu dieser Empfehlung analysiert und kommen zu dem Schluss, dass die zitierte Aussage in eklatantem Widerspruch zu den vorliegenden Studienresultaten und den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen steht. Da die Aussagen dazu führen können, dass Familien in einem sehr wichtigen persönlichen Bereich daraus für sie nachteilige Handlungsweisen ableiten, halten wir eine Überprüfung und rasche Korrektur Ihrerseits für notwendig.

Begründungen:

  1. Die Empfehlung beruht auf den Ergebnissen nur einer einzigen Studie, die zudem nicht überzeugen kann.
  2. Die Darstellung der Studienlage impliziert eine Situation, die die tatsächliche Studienlage nur unzureichend widerspiegelt, ihr sogar deutlich widerspricht.
  3. Die eine positive Studie wurde noch nie angemessen der internationalen Fachöffentlichkeit präsentiert und dort diskutiert, die Ergebnisse also nie durch Fachleute geprüft.
  4. Das fehlende Literaturverzeichnis verhindert eine Einordnung und Bewertung der Ergebnisse der Studie.
  5. Es fehlen alle Angaben zu den in der Studie angewandten Therapien.
  6. Die Zahl der Studienteilnehmer war extrem niedrig, zudem die Zusammensetzung der Gruppen hinsichtlich ihrer Prognose nicht vergleichbar.
  7. Die Gruppenaufteilung erfolgte nicht nach einem Zufallsprinzip und es kann daher eine Beeinflussung durch das Forscherteam nicht ausgeschlossen werden.
  8. Durch die nicht gegebene Verblindung können sich unkontrollierte Rückwirkungen auf das Ergebnis ergeben haben.
  9. Die Angaben zur Dauer der Therapie in der Homöopathiegruppe sind nur möglich, wenn zumindest ein Teil der Frauen dort schon vor Beginn der Behandlung schwanger war.
  10. Das Ergebnis zu den eingetretenen Schwangerschaften und aufgetretenen Fehlgeburten ist nur sehr unvollkommen dargestellt. Dies verhindert eine angemessene Bewertung.
  11. Die Autorin selbst sieht in ihrer Arbeit keinen Nachweis für die Wirkung der homöopathischen Behandlung.
  12. Wie einer anderen Studie aus gleicher Quelle zu entnehmen ist, ist die Behandlung nur bei rund der Hälfte der Patientinnen anwendbar, Ihre allgemeine Empfehlung ist daher nicht zutreffend.
  13. Die homöopathischen Behandlungen waren generell unwirksam, wie einer Verlaufsstudie aus dem gleichen Zeitraum entnommen werden kann – auch wenn die Autorin dort andere Schlüsse gezogen hat.
  14. Die veröffentlichten Ergebnisse der Auswertung der bei dem Versuch einer randomisierten Studie angefallenen Daten stehen im Widerspruch zu der Studie, deren Ergebnisse auf der Webseite präsentiert werden, werden dort aber mit keinem Wort erwähnt.

Eine detaillierte Ausarbeitung zu diesen Begründungen ist im Internet hier zu finden.

Wegen der Brisanz der Angelegenheit haben wir uns erlaubt, dem Zentralverband homöopathischer Ärzte und dem Verband klassischer Homöopathen Kopien dieses Schreibens zu übermitteln, damit eine weitere gegebenenfalls folgenreiche Fehlberatung und Fehlbehandlung betroffener Frauen schnellstmöglich verhindert werden kann.

Aus dem gleichen Grund erscheint es uns geraten, dass die Carstens Stiftung an deutlich sichtbarer Stelle eine Gegendarstellung zur bisherigen Empfehlung veröffentlicht. Wir gehen dabei davon aus, dass die Carstens-Stiftung auch das Wohl der Patientinnen und Patienten im Auge hat und es sicher nicht in ihrem Sinne ist, dass eine so weitreichende Empfehlung auf einem derartig dürftigen Fundament ruht wie in diesem Fall.

Um eine möglichst rasche Verbreitung der Information zu erreichen, erlauben wir uns, die Presse in geeigneter Form über unsere Ergebnisse zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

—————————————————– Ende Brieftext

Danke

Wir danken Herrn Statz für seine Unterstützung bei der Beschaffung der Literatur.

Literatur

[1] Carstens-Stiftung: ‚Ambulanz für Naturheilkunde an der Universitäts-Frauenklinik Heidelberg‘, datiert auf den 26.07.2011, abgerufen 15.11.2013, Link

[2] Carstens Stiftung: ‚Homöopathie bei weiblichen Fruchtbarkeitsstörungen‘, datiert auf den 26.07.2011, abgerufen 15.11.2013, Link

[3] Gerhard I, Reimers G, Keller C, Schmück M. Weibliche Fertilitätsstörungen – Vergleich homöopathischer Einzelmittel- mit konventioneller Hormontherapie. Therapeutikon 1993; 7(7/8): 309-315. Link zum Volltext (Edit 18.02.2017:  Volltext oder Abstract im Internet nicht mehr verfügbar)

[4] Gerhard I. Weibliche Fertilitätsstörungen, Homöopathie versus Hormontherapie, Therapiewoche 1993; 43:2582-2588

[5] Gerhard I, Monga R, Roebruck P, Runnebaum B. Homöopathie versus konventionelle Therapie bei weiblicher Unfruchtbarkeit: Zwischenbericht einer randomisierten Studie. Forsch Komplementärmed 1997; 4(5): 262-269. Link zum Abstract

[6] Gerhard I. Homöopathie versus konventionelle Therapie bei weiblichen Fertilitätsstörungen. Erfahrungsheilkunde 1999, 48(9): 527-541

[7] Gerhard I, Keller C, Monga B: ‚Homöopathische Behandlung bei weiblicher Unfruchtbarkeit‘, in: Erfahrungsheilkunde 9 (1995), S. 545-555

[8] Deutsches IVF Register (DIR): ‚Jahrbuch 2011‘ in: Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie, modifizierter Nachdruck aus 2012; 9 (6), S. 14 Link zum Volltext

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9 Antworten zu Kinderwunsch, Homöopathie und die Carstens-Stiftung

  1. Pingback: “Wassergedächtnis” harrt weiterhin eines Beweises @ gwup | die skeptiker

  2. AlteWeser sagt:

    hupps, zu früh abgesendet, hier geht es weiter:

    Sie liefern ja nun wirklich Argumente, auch wenn sie unbequem sind. Darauf einzugehen dürfte doch kein Problem sein!

  3. AlteWeser sagt:

    Es gibt noch nichts neues?
    Ich bin sehr gespannt, ob eine Reaktion kommen wird.

  4. Pingback: Homöopathie und die Medien @ gwup | die skeptiker

  5. Rolf sagt:

    Moin
    vielen Dank für die Arbeit, immer wieder gut zu sehen, dass es Menschen gibt, die genau hinsehen. Weiter so!
    Grüße

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  8. Susanne A. sagt:

    Gratulation zu dieser ausgezeichneten Arbeit!

    Wir sind gespannt auf die Reaktion der Carstens-Stiftung, die sich hoffentlich ihrer Verantwortung bewusst zeigen wird.

    Vielen Dank für diese Informationen.

  9. ariane sagt:

    Tolle Arbeit! Weiter so.

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