Homöopathie auf Hochschulniveau – Schlussbetrachtung

Andreas Beck und ich hatten am 9. Mai 2014 Gelegenheit, mit der Berliner Senatsverwaltung über die Genehmigung des Traunsteiner Homöopathie-Studiengangs zu reden. Dieses Gespräch – und auch die Antwort der Kultusministerkonferenz – lässt Zweifel daran aufkommen, ob eine Neuauflage zukünftig ausgeschlossen ist.

In Kürze:

Alle Möglichkeiten, Homöopathie auf einem akademischen Niveau zu studieren, sind offenbar vom Tisch – könnten aber jederzeit neu eingerichtet werden. Werden die formalen Kriterien eingehalten, kann niemand ein solches Projekt verhindern. Gerade bei den privaten Hochschulen scheint eine Tendenz zu bestehen, wirtschaftlich lukrative Studiengänge anzubieten – und die Politik sieht keinen Handlungsbedarf. Die Freiheit von Forschung und Lehre wendet sich gegen die Wissenschaft.

Rückblick

Neben dem Projekt in Traunstein konnte man im Internet folgende Angebote finden, die letztendlich auf die Steinbeis Hochschule Berlin zurückzuführen sind:

  • einen bereits länger bestehenden Studiengang, der am Standort Kitzingen in Bayern angeboten wurde (Akademie für komplementäre Medizin und Medizinpädagogik AMM), auf die auch von anderen Bildungseinrichtungen zur Homöopathie verlinkt wurde
  • einen für das Frühjahr 2012 angekündigten Studiengang am Institute for Complementary Medicine (INCOM), gleiche Adresse wie die SHB in Berlin, das aber auch vom Angebot in Kitzingen verlinkt wurde
  • eine ‚Akademie für Homöopathie‘ im Landkreis Starnberg in Bayern, das ebenfalls auf die AMM verlinkt (Beachten: Diese Organisation heißt ‚Akademie für Homöopathie‘, Link: www.homoeopathie-akademie.de)

Bei der Suche nach ‚Homöopathie Bachelor‘ oder ‚Homöopathie Hochschule‘ im Google fand sich plötzlich auch eine Heilpraktikerschule, die ‚Deutsche Akademie für Homöopathie München‘, die mit einer Ausbildung auf universitärem Niveau warb und aussagte, ihre Abschlusszertifikate nach vier bzw. sechs Semestern würden einem Bsc (Bachelor of Science) und einem M.A. (Master of Arts) entsprechen (Beachten: Diese Organisation heißt ‚Akademie für Homöopathie München‚, Link: www.homoeopathie-akademie.com) Edit 24.02.2014: Der Link funktioniert nicht mehr, die Webseite ist nicht mehr erreichbar. Hat diese Schule Ihren betrieb eingestellt?

Dabei ist es nicht ganz einfach, die Übersicht zu behalten, denn viele ganz normale Heilpraktikerschulen nennen sich ‚Akademie‘, ‚Institut‘ oder tragen ähnliche mit einem wissenschaftlichen Studium zu assoziierenden Namen. Das, was die Schüler dort tun, wird in den meisten Fällen auch als ‚Studium‘ bezeichnet, das in Semestern organisiert ist, was anscheinend ebenfalls mit einer akademischen Ausbildung assoziiert werden soll – aber alle diese Begriffe stellen keine gesetzlich geschützten Bezeichnungen dar. Jeder kann sie verwenden, und das Papier, das am Ende steht, kann ein ‚Zertifikat‘, ein ‚Zeugnis‘ oder gar ein ‚Diplom‘ sein. Letzteres darf aber nicht in Zusammenhang mit einer Berufsbezeichnung geführt werden (‚Diplomhomöopath‘), weil diese Kombination mit akademischen Graden verwechselt werden kann (‚Diplomingenieur‘). Also, einer ‚Ikarus-Akademie für Drachenbau und Papierfliegerfalten‘ steht nichts im Wege, dort kann studieren wer will und sich am Ende über ein ‚Diplom‘ freuen, wenn er sich nicht ‚Diplompapierfalter‘ nennt.

Im Gegensatz zu diesen Schulen, die wissenschaftlich-akademische Begriffe nur zur semantischen Aufwertung benutzen, haben die oben genannten, auf die SHB zurückgehenden Bildungseinrichtungen einen direkten staatlich anerkannten akademischen Grad verleihen wollen, beziehungsweise behauptet, auf einem entsprechenden universitären Niveau zu lehren.

Die gute Nachricht ist: Von allen diesen Aktivitäten, die auf einen akademischen Grad abzielten oder ein universitäres Niveau behaupteten, ist nicht mehr viel übrig:

  • Die Webseite der Homöo-Akademie in Traunstein enthält nur noch ein Statement, das über das Ende der Aktivitäten hier informiert (Link)
  • Die Webseite der AMM in Kitzingen ist offenbar ganz vom Netz genommen worden, der frühere Link www.sti-akademie.de führt jetzt ins Leere. Eine Google-Suche nach dem Institut in Kitzingen (amm Kitzingen) fördert noch einen Flyer zu Tage, telefonische Anfragen dort verhallen jedoch weitgehend ohne Rückmeldung (Danke, Ute).
  • Auf der Webseite der INCOM taucht zwar immer noch ein Studiengang Homöopathie auf, aber die Informationen beschränken sich darauf, dass in Kürze nähere Informationen vorliegen werden und dass der Studienbetrieb voraussichtlich im Frühjahr 2012 beginnen wird.
  • Auf der Webseite der SHB (Link entfallen) sind sämtliche Hinweise auf ein Homöopathiestudium, ob Bachelor oder Master, entfernt worden und die Genehmigung des Studiengangs durch den Berliner Senat ‚wurde zurückgegeben‘.
  • Nach einem kurzen Disput per Email hat die Homöopathie-Akademie München sämtliche Anspielungen und Behauptungen von ihrer Webseite entfernt, die den angebotenen Ausbildungsgang mit einem universitären Anspruch in Verbindung gebracht hatten

Ein kleiner Wermutstropfen ist vielleicht, dass dies nur für die Homöopathie als reine Lehre gilt – Studienmöglichkeiten im restlichen Bereich der Komplementärmedizin gibt es unbeschadet dieser Aktivitäten weiter. Sogar die SHB bietet solche Studiengänge an, die aber nicht im Hochschulkompass verzeichnet sind, dem quasi amtlichen, auf die Kultusministerkonferenz zurückgehenden Verzeichnis der akkreditierten Studiengänge.

Strukturen

Die schlechte Nachricht ist: An den Strukturen hat sich nichts geändert, die behördlichen Entscheidungswege und Entscheidungskriterien sind ebenfalls noch die gleichen wie zuvor. Das hat zur Folge, dass jederzeit ein neues Projekt von der SHB oder einer anderen privaten – oder vielleicht sogar auch staatlichen – Hochschule gestartet werden kann. Noch dazu ist damit zu rechnen, dass man nach den Erfahrungen in Traunstein wahrscheinlich geschickter agiert und die Aktivitäten nicht mehr so vollmundig in der Presse ankündigt, sich Landräte und Bürgermeister mit dem Bejubeln des Projekts wohl eher zurückhalten. Einzig der Umstand, dass eine solche Hochschule Studenten braucht, die heutzutage auch über Werbeauftritte im Internet angesprochen werden, kann voraussichtlich noch dazu führen, dass man davon Kenntnis bekommen kann.

Auf der Webseite der Homoeo-Akademie in Traunstein klingt es an, dass die Sache nicht ganz vom Tisch ist:

‚Weiterhin werden wir unser Ziel verfolgen, die Homöopathie auf hohem Niveau zu lehren und unnötigen Grabenkämpfen zwischen Homöopathie und ‚Schulmedizin‘ entgegentreten.‘ (Link)

Lassen wir mal außer Acht, dass das Entgegentreten in der Vergangenheit nicht unbedingt deutlich zum Ausdruck kam – aber, auch wenn das Niveau nun nicht mehr an eine Hochschule erinnert – das prinzipielle Ziel ist nicht aufgegeben worden. Auch der zweite Träger der Homöo-Akademie, die EUH besteht weiter. Deren Ziele sind vor wie nach in deren Charta festgehalten:

‚Die EUH hat zum Ziel, den Berufsstand des Homöopathen in das europäische Gesundheitssystem einzuführen, um die Homöopathie als eigenständigen Heilberuf ausüben zu können.

Der Homöopath soll innerhalb des Gesundheitssystems die Kompetenz haben, gemäß den Prinzipien der Homöopathie frei zu arbeiten.‘ (Link)

Um die Bedeutung dieser Ziele zu erfassen, muss man wissen, dass in Deutschland die Ausübung der Heilkunde nur Angehörigen eines akademischen Heilberufs (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt und Apotheker) gestattet ist, sowie Heilpraktikern. Letzteren jedoch nur, nachdem sie in einer vor dem Gesundheitsamt abzulegenden Prüfung nachgewiesen haben, dass sie keine Gefahr für ihre Patienten darstellen. Heilpraktiker dürfen aber nicht ‚frei‘ arbeiten, sondern dürfen beispielsweise keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder dürfen auch bestimmte Krankheiten nicht behandeln (z. B. meldepflichtige Krankheiten, Link). Zudem verbietet das ärztliche Standesrecht, dass  Ärzte bei der Behandlung von Patienten mit Heilpraktikern zusammenarbeiten (Link, §29 a).

Wenn ein Homöopath also einen Heilberuf ausüben und dabei ‚frei‘ arbeiten und zusammenarbeiten können soll, dann muss er ein Studium absolviert haben. Das ist immer noch Ziel der EUH.

Und, was macht die EUH jetzt?

Obwohl die Steinbeis Hochschule alle Homöopathiestudiengänge von ihrer Liste der Bachelor bzw. Masterstudiengänge gestrichen hat – die EUH firmiert immer noch als ein Transferinstitut mit Adressen im gleichen Haus wie die SHB in Berlin und in Müllheim in Baden unter der Leitung von Herrn Urs Rentsch. Ausweislich der entsprechenden Seite (Link entfallen) beschäftigt man sich auch mit der ‚Entwicklung und Realisierung komplementärmedizinischer Studiengänge‘ sowie mit der ‚Entwicklung dualer Bildungsprogramme in der Gesundheitswirtschaft‘ und bietet dies als Dienstleistungen an. Dass das nicht eine vergessene Seite ist, zeigt der Änderungsstand, der den 15. Mai 2014 als letztes Änderungsdatum nennt.

Genehmigung durch die Senatsverwaltung

Wenn sich die beiden Akteure wieder zusammenfinden und erneut versuchen würden, einen Homöopathie-Studiengang zu installieren, müsste die Berliner Senatsverwaltung dem wieder zustimmen. Dass dies keine allzu große Hürde ist, hat das Gespräch mit der Berliner Senatsverwaltung gezeigt.

Am Freitag, den 9. Mai hatten wir, das sind Andreas Beck aus Berlin und ich, Gelegenheit, ein solches Gespräch zu führen. Wir sprachen mit der für die privaten Hochschulen verantwortlichen Gruppenleiterin im Referat IV C der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die somit auch den Traunsteiner Studiengang genehmigt hat. Wir danken für dieses sehr kooperativ geführte und sehr informative Gespräch. Uns wurden alle Fragen offen und ohne Vorbehalte beantwortet. Insofern ist dieser Vorgang durchaus geeignet, das Vorurteil einer selbstherrlichen und den Bürger ignorierenden Bürokratie zu widerlegen.

Rein formal war das Homöopathie-Studium der SHB jedoch nur als eine Erweiterung eines bereits im Jahre 2009 genehmigten Studiengangs Complementary Medicine IV zu sehen. Prinzipiell ist der Ablauf allerdings bei Neuantrag oder Änderung recht ähnlich: Die betreffende Hochschule stellt einen Antrag, dem sie die neue Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs beilegt. Die Genehmigung erfolgt durch ein formloses Schreiben des Inhalts, dass dieser Studiengang so wie beantragt genehmigt sei. Insofern war die Einsichtnahme in die Akten recht unergiebig, denn sie bestehen weitestgehend aus den auch im Internet auf der Seite der Steinbeis Hochschule Berlin (SHB) veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen (Link entfallen) nebst einigen recht kurzen und nicht sehr inhaltsreichen Begleitbriefen.

Die Senatsverwaltung sieht ihre Verantwortung darin, sicherzustellen, dass den Studenten angemessene Studienbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Es erfolgt jedoch keine inhaltliche Prüfung hinsichtlich des wissenschaftlichen Gehaltes, was angesichts der Breite der möglichen Studienfächer auch nicht geleistet werden kann – zumal dies auch der grundgesetzlich verankerten Freiheit von Forschung und Lehre widersprechen würde. Man sieht diese Aufgabe bei den Akkreditierungsagenturen, die zur Beurteilung eines Studienangebots bedarfsgerecht fachkompetente Teams zusammenstellen. Die Angaben zum Inhalt dienen der Senatsverwaltung ausschließlich der Information, worum es sich bei dem beantragten Studiengang handelt.

Der Antrag wird hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben durch das Berliner Hochschulgesetz geprüft. Dies sind heute im Wesentlichen

  • Vorliegen von Studienordnung und Modulbeschreibungen
  • Projektierte Anzahl der Studenten als Planungsgrundlage
  • Abdeckung der Lehre zu mindestens 50% durch hauptamtliche Professoren
  • Mindestens ein hauptberuflicher im angebotenen Studienfach ausgewiesener Professor vor Ort
  • Finanzplanung, Sachausstattung
  • Vorliegen eines Forschungskonzeptes

Diese Punkte werden auf Plausibilität geprüft, woraufhin der Studiengang genehmigt wird. Die diesbezüglichen internen Planungsunterlagen der SHB waren nicht Gegenstand der Akteneinsicht.

Es verwundert auf den ersten Blick, dass der Studiengang in Traunstein freigegeben wurde, denn schließlich waren sowohl die Qualifikation des Lehrpersonals und die fehlenden Forschungsmöglichkeiten die Hauptkritikpunkte, wie hier im Blog in verschiedenen Beiträgen herausgearbeitet worden war. Das Problem liegt darin, dass in der Zeit, als der zugrundeliegende Studiengang ‚Complementary Medicine‘ genehmigt wurde, sich die Prüfung im Wesentlichen lediglich auf die Studien- und Prüfungsordnung bezogen hatte. Entsprachen diese den hochschulrechtlichen Vorgaben, dann wurde eine befristete Genehmigung ausgesprochen, mit der Auflage, eine Akkreditierung des Studiengangs durchzuführen. In Berlin bedeutet dies – anders als in Bayern – dass die Akkreditierung spätestens dann vorliegen muss, wenn die ersten Studenten ihr Studium beenden. In der Vergangenheit war die Steinbeis Hochschule diesen Forderungen auch immer ohne große Probleme nachgekommen.

Am Rande wurde bemerkt, dass die Steinbeis Hochschule die größte private Hochschule in Berlin darstellt, mit der man bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeitet, insbesondere in den betriebswirtschaftlichen und technischen Fachgebieten. Man schätzt besonders, dass die SHB auch Bildungsgänge anbietet, die bei staatlichen Hochschulen nicht gegeben sind, insbesondere in der beruflichen und berufsbegleitenden Weiter- und Höherqualifizierung. Insofern sind die komplementärmedizinischen Studiengänge im Angebot der SHB nur als Randgebiete zu sehen.

Quintessenz zur Genehmigungsprozedur

Die Genehmigung eines neuen Studiengangs ist in Berlin heute etwas schwieriger zu erreichen als ehedem, da noch die Abdeckung der Lehrverpflichtungen durch Professoren und ein Forschungskonzept dargelegt werden müssen. An letzterem Punkt stellt man allerdings bei einer Fachhochschule keine allzu hohen Anforderungen.

Dennoch ist die Prüfung und Freigabe eines Studiengangs kein prinzipieller Stolperstein für die Einführung von randständigen Studiengängen, sofern es sich nicht um ganz groben Unfug handelt (‚Master of Science in handbagology‘). Die Prüfung kann nur die Einhaltung der Forderungen enthalten, die aus dem Hochschulgesetz des Landes resultieren. Nach wie vor erfolgt die Genehmigung in einer frühen Projektphase, weshalb sich eine Prüfung darauf beschränken muss, festzustellen, ob die Angaben plausibel und in sich schlüssig sind. Erst in der Programmakkreditierung unmittelbar vor Aufnahme des Lehrbetriebs (Bayern) oder wenn der Studienbetrieb bereits läuft (Berlin) wäre eine inhaltliche Auseinandersetzung möglich und es kann bewertet werden, wie weit diese Planungen auch umgesetzt worden sind.

Private Hochschulen als Partner

Prinzipiell gibt es also keine allzu hohen Hürden, dass sich EUH und SHB wieder zu einem Projekt durchringen, einen Bachelor- und Master-Studiengang in Homöopathie anzubieten. Mit den jetzigen Erfahrungen wird man auch besser in der Lage sein, genehmigungsfähige Vorlagen zu erstellen, die die kritischen Punkte entsprechend abdecken.

Was ist, wenn die SHB einem neuen Versuch ablehnend gegenüber steht?

Dann geht man eben an eine andere private Hochschule!

Die allermeisten Hochschulen in privater Trägerschaft sind heutzutage vom Wissenschaftsrat einer institutionellen Akkreditierung unterzogen worden. Für neu zu gründende private Hochschulen wird dies zumindest von der Berliner Senatsverwaltung gefordert. In einer solchen Akkreditierung wird im Wesentlichen festgestellt, inwiefern die gesetzlichen Anforderungen an staatliche Hochschulen auch für die zu akkreditierende Hochschule eingehalten sind. Dies betrifft die Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege, die die Ausgestaltung von Forschung und Lehre betreffen und auf diverse Hochschulgremien aufgeteilt sind, in die alle Gruppen von Hochschulangehörigen Vertreter entsenden, Professoren, Assistenten, Studenten, nichtwissenschaftliches Personal.

Aber zwei wesentliche Problematiken der privaten Hochschulen kann keine Akkreditierung wegzaubern:

  • Hochschulen in privater Trägerschaft sind Wirtschaftsunternehmen, die ökonomischen Zwängen unterliegen.
  • Die Hochschullehrer sind Angestellte der Hochschule.

Sicher, wenn man Geld verdienen will, ist die Gründung einer Hochschule nicht unbedingt das Mittel der ersten Wahl, um dieses Ziel zu erreichen. Aber, es geht immer darum, dass die Finanzierung der Hochschule gesichert sein muss – und ein Träger dies sicherzustellen hat. Die Hochschule hat auf jeden Fall eine Geschäftsführung, die dem Träger auch über die Einhaltung des Jahresbudgets Rechenschaft ablegen muss. Klar, ich höre schon die Einwände, dies sei bei einer öffentlich finanzierten Hochschule auch nicht anders, was prinzipiell durchaus zutrifft – aber eben auch nur prinzipiell. Der Geschäftsführer – oder wie diese Position auch immer benannt sein mag – ist ein Angestellter, ‚ein abhängig Beschäftigter‘, der entlassen werden kann, wenn er die Erwartungen des Trägers nicht erfüllt. Er tut sicher gut daran, auch wenn Forschung und Lehre der Hauptzweck der Unternehmung sein sollten und der Träger das Attribut ‚gemeinnützig‘ im Namen führt, keine finanziellen Probleme zu erzeugen. Also immer ein wenig weniger Geld verbrauchen oder etwas mehr Geld abliefern als gedacht.

Kurzum, die Geschäftsführung einer privaten Hochschule steht in dem Zwang, sich Einnahmequellen zu erschließen.

Eine andere Zwangslage ergibt sich in den Professoren. Der Dienstherr ist nicht eine im Wesentlichen anonyme Kultusbürokratie, die sich zwar auch als störrisch erweisen kann, aber sich sonst vermutlich wenig in die Personalpolitik einmischt. Anders der Professor einer privaten Hochschule. Auch er ist kein Beamter, sondern vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens Hochschule abhängig. Sein Chef hat ein Gesicht und er hat auch, da kann die Grundordnung der Hochschule festlegen, was sie will, die zumindest informelle Macht, seinen Mitarbeiter zu entlassen. Wenn jetzt also formal in den Gremien Entscheidungen anstehen, dann ist ein Professor an einer privaten Hochschule sicher einem stärkeren Interessenkonflikt ausgesetzt als an einer staatlichen. Genau so, wie der Geschäftsführer einer privaten Hochschule mehr der Versuchung ausgesetzt ist, zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen.

Das kann durchaus dazu führen, dass auch Studiengänge aufgebaut und angeboten werden, die im Mainstream des Interesses angesiedelt sind, vom wissenschaftlichen Anspruch her aber eher als randständig anzusehen sind.

Handlungsbedarf des Staates

Aus Sicht einer privaten Hochschule sind alle Studiengänge attraktiv, mit denen man Erträge realisieren kann. Das sind solche, für die die jeweiligen Studenten bereit sind, eine mehr oder weniger hohe Studiengebühr zu entrichten – oder für die man einen anderen externen Sponsor findet. Was für die Studenten wiederum nur dann Sinn macht, wenn man den Abschluss vermarkten, also sich lukrative Geschäftsfelder erschließen kann. Demzufolge findet man in den gegenwärtig fast 700 von privaten Hochschulen angebotenen ‚grundständigen‘ Studiengängen in einem hohen Maß solche, die zu einer Höherqualifikation im industriellen Umfeld (Betriebswirtschaft, Ingenieurwesen) oder  zu einer attraktiven Selbstständigkeit führen können bzw. die Marktposition des Absolventen stärken. ‚Grundständig‘ bedeutet hierbei, dass es sich um Studiengänge handelt, die direkt nach dem Abitur angetreten werden können und zu einem Bachelor führen.

Bei Studiengängen, die zu Angestelltentätigkeiten in der Wirtschaft qualifizieren, kann im Arbeitsmarkt noch ein gewisses Regulativ für die Qualität der Studiengänge gesehen werden, wenn auch hier sicher die Gefahr besteht, dass die Arbeitgeber weniger an einer wissenschaftlichen Qualifikation als an speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten interessiert sein könnten. Auf dem Gebiet der Selbstständigen gibt es noch nicht einmal diese Kontrolle, es kann alles angeboten werden, wofür die Kunden bereit sind, Geld auszugeben. Wie ein Blick auf jede Esoterikmesse zeigt, ist hierfür eine wissenschaftliche Qualifikation nicht erforderlich – aber nützlich für das Prestige desjenigen, dem der Titel verliehen wurde.

Demzufolge führt das freie Spiel der Marktkräfte und die Freiheit von Forschung und Lehre bei den Hochschulen in privater Trägerschaft eher nicht zu einem höherwertigen wissenschaftlichen Niveau. Ganz im Gegenteil werden die Anbieter sehen müssen, dieses Niveau dahingehend zu optimieren, dass die Durchfallquoten nicht eine Größenordnung erreichen, die zahlende Kunden abschrecken könnte.

Unter den gegebenen Umständen scheint die Freiheit von Forschung und Lehre, die vom Ursprungsgedanken her eben dafür sorgen sollte, dass sich Wissenschaft frei entfalten kann, indem sie eben nicht den kleingeistigen Gedanken der Nützlichkeit unterworfen ist, bei den privaten Hochschulen eher genau das Gegenteil zu bewirken. Dass dieser Prozess voll im Gange ist, zeigt sich indem

  • Wissensgebiete in immer speziellere Studiengänge aufgeteilt werden, wobei die Aufteilung wahrscheinlich eher auf dem Vermitteln von sehr speziellem Wissen und spezifischen Fähigkeiten gründet als auf einer vertieften wissenschaftlichen Aufarbeitung (‚Bachelor in General Management – Aviation Studies‘, ‚Fashionmanagement‘, ‚Elektrotechnik Energiespeicher und -netze‘, ‚Regional vernetzter Gesundheits- und Versorgungsmanager‘, etc.)
  • Fachgebiete zu einem ganz speziellen Gebilde verwoben werden, das einen wohlklingenden oft englischsprachigen Titel bildet, der aber wenig Aufschluss über den Inhalt bietet. Beispiele sind die vielen Fächer, in denen der Ausdruck Management vorkommt, dies ist fast die Hälfte der von privaten Hochschulen angebotenen grundständigen Studiengänge (Baubetriebsmanagement, Business Information Management, International Media Management etc.).
  • Frühere Ausbildungsberufe zu einem wissenschaftlichen Studium aufgebaut werden (Ergotheraphie, Hebammenkunde, Logopädie, Physiotherapie etc.)
  • oder man akademische Grade in völlig abstrusen Fächern erwerben kann (Eurythmiepädagogik, Shiatsu, TouchLife, Homöopathie wäre auch hier angesiedelt). Anmerkung: Die auf der Webseite der SHB angebotenen Studiengänge in Komplementärmedizin, darin Shiatsu, TouchLife, Kinesiologie sind nicht im Hochschulkompass der akkreditierten Studiengänge verzeichnet.

Alle Beispiele von Studienfächern sind dem Hochschulkompass entnommen (Link)

Dieser Effekt scheint nicht nur auf die privaten Hochschulen beschränkt. Durch die Notwendigkeit, Drittmittel zur Finanzierung von Forschungseinrichtungen heranziehen zu müssen, sind auch die öffentlichen Hochschulen dem gleichen Druck unterworfen, wie die diversen Stiftungsprofessuren und Bezahl-Studiengänge zu komplemementärmedizinischen Fächern zeigen.

Anhand der Problematik des Traunsteiner Studiengangs zur Homöopathie hatte ich mit Unterstützung des Wissenschaftsrates der GWUP die Kultusministerkonferenz angeschrieben. Die Kultusministerkonferenz  – Bildung, Forschung und Lehre ist Ländersache – ist die höchste deutsche Organisation, die sich mit den Universitäten und Hochschulen beschäftigt und mit dem, was dort passiert (Link). Inzwischen liegt mir die Antwort vor. Kurz gefasst: Man sieht keinen Handlungsbedarf und beruft sich auf die Freiheit von Forschung und Lehre.

Das ist es dann wohl fürs Erste.

Zusammenfassung:

Heute, zwei Monate nachdem die SHB das Projekt eines Hochschulstudiengangs in Traunstein eingestellt hat, ist die ‚Homöopathie auf Hochschulniveau‘ im Internet kein Thema mehr. Da sich aber an den vorhandenen Strukturen nichts geändert hat, kann jederzeit ein ähnliches Projekt gestartet werden, das nicht zu stoppen sein wird, wenn die Beteiligten gewisse organisatorische und formale Vorgaben einhalten. Der Fall Traunstein wird sicher als Lehrbeispiel herangezogen werden. Die privaten Hochschulen – und längst nicht nur diese – haben durchaus ein Interesse daran, durch marktgängige Studienangebote ihre finanzielle Position zu verbessern, was nicht unbedingt einen wissenschaftlichen Gehalt voraussetzt. Freiheit von Forschung und Lehre bewirkt letztendlich das, was sie verhindern sollte – und die Verantwortlichen in der Politik stört das nicht weiter, entweder weil die Problematik nicht erkannt wurde oder weil man der durchgängigen Qualität der deutschen Hochschulausbildung nicht viel Bedeutung beimisst.

Oder will man die Zahl der Hochschulabsolventen hochtreiben, um im internationalen Vergleich der Bildungssysteme besser abzuschneiden?

‚Im internationalen Vergleich ist dadurch der Abstand zwischen den deutschen Absolventenquoten und denjenigen in den anderen OECD-Staaten und zum OECD-Durchschnitt vermindert worden‘ (‚Bildung in Deutschland 2012‚, S. 154)

‚Deutschland ist Schlusslicht bei der Steigerung der Absolventen‘ (11.09.2015: Link http://www.tagesschau.de/inland/oecd160.html leider erloschen )

Kennzahl, Kennzahl über alles?

Akademiker aller (Bundes-)Länder, vereinigt Euch und protestiert gegen diese Entwertung der Studienabschlüsse und akademischen Grade!

Hallo, ist da wer?

Hört mich einer / eine ?

Edit: Sämtliche Links zur Steinbeis-Hochschule sind zwischenzeitlich erloschen, da die Webseite dort komplett neu gestaltet wurde. Die Links wurden daher deaktiviert (22.10.2014).

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12 Antworten zu Homöopathie auf Hochschulniveau – Schlussbetrachtung

  1. Pingback: Homöopathie an Mainzer Klinik und „Spirits“ spuken durch die TU München @ gwup | die skeptiker

  2. Pingback: Wissenschaft, Humbug, Fantasie: Universitäten lehren alles @ gwup | die skeptiker

  3. Norbert Aust sagt:

    … geht doch.

  4. Gast sagt:

    Belgien: Schlechte Karten für Homöopathie

    Kaum zu schaffen werden die Anforderungen sein, denen jetzt belgische Homöopathen unterliegen: Therapeuten müssen qualifiziert sein als Arzt, Zahnarzt oder Hebamme. Sie müssen einen Abschluss in Homöopathie von einer offiziellen Hochschule oder Universität haben. Und Ärzte, Zahnärzte und Hebammen dürfen künftig Homöopathie nur für evidenz-basierte Indikationen verschreiben.
    Das dürfte das Ende der Homöopathie in Belgien bedeuten; schon allein deshalb, weil keine Universität entsprechende Studiengänge anbietet.

    http://hpd.de/node/18763

  5. Pingback: Die SkepKon bei Twitter – und der erste homöopathische Klempner bei Postillon24 @ gwup | die skeptiker

  6. Norbert Aust sagt:

    … das kannst Du gerne tun.

    Tja, die Verschwörungstheorien. Bleibt die Frage, ist das eine? Im Gegensatz zu einer umfassenden Verschwörungstheorie, bei der sich eine genze Menge zumeist unterschiedlicher Leute auf ein Ziel ‚verschwören‘, reichen hier ein paar wenige Kultuspolitiker, die den falschen Zielen hinterherlaufen. Statt Weltverschwörung nur Kultusministerverschwörung.

    Auch ist diese ‚Verschwörung‘ nicht von irgendeiner Geheimnistuerei umgeben. Nein, wie die Textbeispiele zeigen sollen, gilt die Steigerung der Akademikerquote offenbar ganz offiziell als das zu erreichende Ziel.

    Nix Verschwörung – nur kollektiver Unsinn.

  7. Pingback: “Wassergedächtnis” harrt weiterhin eines Beweises @ gwup | die skeptiker

  8. Jochen Machatschke sagt:

    Eine Hochschule, die versucht, Tieren ohne Flügel das Fliegen beizubringen, dürfte keine ernsthafte Erfolge haben. Allenfalls werden sie die Tiere werfen und das als Fliegen zu verkaufen versuchen. Sollte es also eine solche Hochschule geben, wird sie nicht Mengen an „Forschungsergebnissen“ und „Diplomarbeiten“ generieren, die allesamt kritischen Prüfungen nicht standhalten werden? Was passiert vor allem mit ihrem Ansehen, wenn Jahre der Forschung ohne Ergebnis bleiben und Fall über Fall mangelnde Qualität nachgewiesen werden kann? (Sollten nachweislich belastare positive Ergebnisse für die H. dabei herauskommen, wäre es ja auch ein Ergebnis – ich glaube das nur einfach nicht.) Kann es nicht auch eine Chance sein, sich einen Bereich selber demontieren zu lassen? Schwierig ist wahrscheinlich nur die Flut an zu prüfenden Ergebnissen und die Widerlegung fehlerhafter Erfolgsmeldungen.

  9. Dr.med.Rupprecht sagt:

    Sehr kompetent recherchiert und zusammengefasst. Aber : Es hilft nichts, als die Szene weiter intensiv zu beobachten und gegebenenfalls einzuschreiten. Denn, solange Politiker Entscheidungen treffen können, die nicht die nötige Kompetenz haben, werden auf jedem Gebiet ( nicht nur im Gesundheitswesen ) in dem Geld zu verdienen ist , solche Auswüchse zu beobachten sein. Und den letzten Satz betreffend, wo sollte man denn sinnvoll protestieren können ?

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