Homöoakademie Traunstein – Antwort des Steinbeis-Transfer-Instituts

Ich habe heute per Mail ein Antwortschreiben eines Verantwortlichen des Steinbeis-Tranfer-Instituts EUH erhalten, dem man entnehmen kann, dass diese Organisation die Homöo-Akademie in Traunstein federführend betreut. Meinen originalen Brieftext findet man hier.

Ich kann den Text nur bildlich wiedergeben, sofern dies nur schwer lesbar ist, bitte diesen Link benutzen.

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Meine Antwort hierauf:

Sehr geehrter Herr Rentsch,

zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für die rasche Antwort, die doch einige Punkte erhellt, die der Webseite der Homöo-Akademie nicht zu entnehmen sind. Ich nehme also zur Kenntnis, dass Sie der Ansprechpartner sind, der letztendlich für die Ausgestaltung der Homöo-Akademie verantwortlich zeichnet.

Vielleicht gleich vorneweg: Wir sollten nicht die moralischen Motive diskutieren, denn dann würde ich mich gezwungen sehen, auch über die Motive einer etwas euphemistisch ‚European Union of Homeopathy‘ genannten Vereinigung Mutmaßungen anzustellen, eine Vereinigung, der nach Lage der Dinge nur eine eher überschaubare Anzahl von etwa 60 homöopathisch arbeitenden Ärzten und Heilpraktikern angehört, die zu 95 % aus Deutschland und der Schweiz stammen. Ich würde es bevorzugen, wenn wir auf der Sachebene bleiben könnten. Mir scheint jedenfalls der Nutzen, den ich vielleicht aus ein paar verkauften Büchern ziehen könnte, in keinem Verhältnis zu den Vorteilen zu stehen, die Ihrer Organisation aus Ihren Aktivitäten zufließen würden.

Ich nehme zur Kenntnis, dass meine Einschätzung, die Homöo-Akademie würde dem Bayerischen Hochschulgesetz unterliegen, nicht ganz zutrifft, sondern dass der Steinbeis-Hochschule Berlin über Artikel 86 gestattet ist, diesen Studiengang in Bayern durchzuführen. In diesem Artikel 86 ist in Satz 3 festgelegt, dass die rechtlichen Vorgaben des Sitzlandes, in diesem Falle also das Berliner Hochschulgesetz, einzuhalten sind.

Dies ändert die dargestellte Sachlage nur marginal, denn die einzelnen von mir zitierten Vorgaben aus dem Bayerischen Hochschulgesetz haben ihre Entsprechungen in vollem Umfang in praktisch gleichem Wortlaut im Hochschulgesetz des Landes Berlin:

  • Die Androhung der Geldbuße bei widerrechlichem Betrieb findet sich in § 125, selbst das genannte Strafmaß von € 100.000,- ist identisch. Auch hier wird gefordert, dass die Lehraufgaben mindestens zur Hälfte von festangestellten Lehrkräften wahrgenommen werden.
  • Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in § 123 fast wortgleich zum Bayerischen Gesetzestext geregelt.
  • Die Anforderungen an das Lehrpersonal finden sich in verschiedenen Paragraphen. Auch hier ist ein abgeschossenes Hochschulstudium generelle Voraussetzung für die Lehrtätigkeit, für hauptberufliches Lehrpersonal wird auch hier eine Promotion vorausgesetzt. Lediglich Lehrpersonal für besondere Aufgaben, das rein praktische Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, ist davon ausgenommen.
  • § 32 sieht ebenfalls vor, dass Prüfungen nur von Personen abgenommen werden können, die mindestens über den akademsichen Grad verfügen, für den die Prüfung erfolgt.
  • Die Aufgaben einer Hochschule sind in § 4 beschrieben, ebenfalls den Vorgaben aus Bayern gleichend.

Zusammengefasst:

Im gleichen Ausmaß, in dem die Homöo-Akademie in Traunstein den Vorgaben des Bayerischen Hochschulgesetzes nicht genügt, verfehlt sie auch die Vorgaben des Landes Berlin. Da Sie auf die in meinem Schreiben aufgezeigten Defizite der Traunsteiner Akademie nicht eingegangen sind, ist dieser Sachverhalt wohl unstrittig.

Es bleibt die Frage, ob die Traunsteiner Akademie bzw. der nach Traunstein ausgelagerte Studiengang nun in einem dem Föderalismus des Bildungssystems geschuldeten Vakuum angesiedelt ist. Dies scheint nicht der Fall zu sein:

  • In §123(3) wird ausgeführt, dass eine staatliche Anerkennung bezogen auf den jeweiligen Studiengang zu erteilen ist.
  • Satz 5 sagt aus, dass zur Einrichtung weiterer Studiengänge die Änderung der staatlichen Anerkennung zwingend verlangt und dabei zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen der Anerkennung nach Satz 2, eingehalten sind.
  • In Satz 6 wird festgelegt, dass die Einstellung der hauptberuflichen Lehrkräfte der Zustimmung der für die Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung bedarf.

Es sei noch einmal hervorgehoben: Diese Vorgaben gelten für alle Studiengänge, die eine staatlich anerkannte Hochschule anbietet. Demzufolge gelten die Anforderungen des Berliner Hochschulgesetzes über den Umweg der Steinbeis-Hochschule Berlin auch für Traunstein und die entsprechenden Verwaltungsschritte müssen zwingend vollzogen werden. Ich bin mir ganz sicher, dass es einige Damen und Herren in der Senatsverwaltung Berlins gibt, die gerne in das schöne Traunstein kommen, um sich davon zu überzeugen, dass eine möglicherweise in Berlin vorliegende Studien- und Prüfungsordnung auch vor Ort umsetzbar ist. Man darf auf die Ergebnisse gespannt sein.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass Ihre Punkte 3 bis 5 widersprüchlich erscheinen und nicht zur Klarheit der Situation beitragen.

Ich erspare mir das lästige Versenden von Postbriefen und überlasse es Ihrer Einschätzung, die Mitglieder des Kreisausschusses und des Hauptausschusses angemessen zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

N. Aust

 

Literatur:

Berliner Hochschulgesetz: Link

 

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12 Antworten zu Homöoakademie Traunstein – Antwort des Steinbeis-Transfer-Instituts

  1. Pingback: Feuerwächter » Hogwarts an der Spree: Steinbeis-Hochschule Berlin

  2. Joseph Kuhn sagt:

    Ich bin dagegen, dass jemand, dessen Rechtschreibung die Gesundheit unserer Oberstudienräte gefährdet, bei uns in Bayern gesundheitswissenschaftliche Studiengänge organisiert. Mich beunruhigt zudem der Sprachstil, bei dem man nicht sicher sein kann, ob das Schreiben ernst gemeint oder ein kabarettistischer Beitrag ist. Die Homöopathie an sich hat schon einen hohen Gehalt an unfreiwilligem Humor. Sonst ist ja nicht so viel drin. Wenn das nun auch noch von Dozenten mit Karl Valentin-Stil unterrichtet wird, droht ernster Schaden. Die Homöopathie hat Besseres verdient.

  3. Dr. Johannes Roth sagt:

    Der Pract.med. Rentsch unterstellt sich also selber ein Dilettant zu sein, der aus Traunstein ein Schilda macht. Aparter Lapsus. Natürlich Traunstein, denn Homöopathen folgen dem Geldfluss. Was mich jedoch am ehesten stört, ist die Orthographie des Herrn aus der Schweiz (FMH). Da besteht vor Gründung der Hochschule noch Nachsitzbedarf.

  4. Tachy sagt:

    Weiter so, Herr Dr. Aust!

    Daumen hoch! Diesem Bullshit muss endlich der Garaus gemacht werden.

  5. ratiogeraet sagt:

    Danke, Herr Dr. Aust, dass Sie sich dieses Themas annehmen.

    Es müssten noch viel mehr Akademiker gegen die Entwertung der Bezeichnung „Hochschule“ aufstehen. Was ist ein Bachelor noch wert, wenn ich ihn in Homöopathie, Handleserei oder Luftgitarrespielen erwerben kann? Wenn von vornherein jeglicher Anspruch auf Überprüfbarkeit der Methoden und der Ergebnisse aufgegeben wird? Dann kann man den Bachelortitel gleich als Teilnahmebescheinigung für einen Yogakurs verteilen.

  6. Pingback: Neues von der Homöo-Akademie @ gwup | die skeptiker

  7. ed2murrow sagt:

    Guten Abend Herr Aust,

    das offenbar speziell für Traunsteiner Zwecke von Steinbeis gegründete „Transfer-Institut EUH“ weist wie der voraufgegangene Versuch der Trägerschaft (s. mein Artikel bei die Ausrufer, http://dieausrufer.wordpress.com/2012/03/18/die-hohe-schule-der-verwirrung/ direkt auf die sog. „European Union of Homoeopathy“ hin, in deren Stiftung Herr Rentsch mindestens als Kuratoriumsmitglied sitzt, vgl. http://europunion.euh.eu/index.html unter den Stichworten „Kuratorium“ und „Stiftungsrat“.

    Kurioserweise wird Herr Rentsch dort als „Facharzt Psychiatrie & Psychotherapie FMH [Anm. Schweizer Ärzteverband], Homöopathie SVHA [Anm. Schweizer Verband Homöopathischer Ärzte]“ geführt, im Briefkopf dagegen als Ingenieur und Pract. Med., (nach deutscher Lesart) Assistenzarzt oder (nach schweizerischer Lesart) Arzt mit Praxis. An Spekulationen zu den Gründen dieser durchaus beachtlichen Unterschiede in den Selbstdarstellungen per Prospekt bzw. Briefkopf will ich mich nicht beteiligen, da insoweit nicht einmal ein Fall der Namensverwechslung ausgeschlossen werden kann. Aber interessant dürfte die nähere Recherche sein, wem unter welchen Voraussetzungen nach den unterschiedlichen Landesvorschriften in Deutschland die Leitung eines Instituts als Träger einer „Hochschule“ mit „Bachelor-Befugnis“ anvertraut wird.

    Traunstein ist offensichtlich nicht die einzige Station. In einigen Punkten zum Programm für Traunstein
    http://www.steinbeis.de/transfer/su-profile.html?tx_stwsuprofile_pi1%5BshowUid%5D=18211&cHash=ca283c1934c19971d055ab9695c84d27
    unterscheidet sich etwa das mit Sitz in Kitzingen (dort ist u.a. nicht ausdrücklich von Hochschule die Rede), vgl.
    http://www.steinbeis.de/transfer/su-profile.html?filialnummer=1558&no_cache=1

    Angesichts der unüberschaubaren Vielzahl der Aktivitäten von Steinbeis, vgl. die Liste unter Transfer »Aus- und Weiterbildung »zur Übersicht aller Steinbeis-Unternehmen (http://www.steinbeis.de/transfer/su-profile.html) wäre es nicht, ich formuliere es jetzt vorsichtig: von vorneherein von der Hand zu weisen, dass sich die E.U.H. einen Partner gesucht hat, der per se in Fragen der Ausgründung sehr erfahren zu sein scheint. Das sagt freilich noch nichts über dessen fachliche Kompetenz in den Materien selbst aus. Zu der der E.U.H. will ich mich aus Gründen der Selbstbeherrschung nicht äußern.

    Bis September 2012 lag beim bay. Kultusministerium keine Anfrage auf Gründung einer Hochschule oder Anerkennung/Gestattung einer privaten Hochschule vor. Dies wurde mir ausdrücklich schriftlich von dort versichert. Ob und inwieweit ein solcher Betrieb nach Art. 86 BHSchG angestrebt wird, war nicht Gegenstand des Schriftwechsels: Da hatte EUH möglicherweise noch nicht „umgesattelt“.

    Wenn die bay. Staatsregierung das, was bislang staatlich anerkannt „Heilpraktiker“ war, mit einem Bachelor oder Master in Homöopathie „adeln“ will, weil das irgendwie besser klingt oder mehr Kompetenz suggeriert, dann soll sie es. Die Entwertung des Hochschulstudiums seitens vormals herausragender Persönlichkeiten der CSU wie Herrn von und zu Guttenberg (jun.) darf man dann neben der Berufung von Frau Schavan in den Hochschulrat der LMU bei laufendem Verfahren zur Aberkennung der Promotion durchaus als folgerichtig bezeichnen.

    Beste Grüße, e2m

  8. Mabuse sagt:

    Wie aus Quantenphysikalisch gut informierten Tachyonenkränzchen bekannt wurde,
    wird sich die natürlich auch ernsthaften Naturwissenschaftlichen Themen
    annehmen. Siehe auch:

    (Edit 06.01.2019: Video auf YouTube nicht mehr verfügbar)

    und

    (Edit 15.08.2017: Link inzwischen ungültig)

    Das wird den geforderten Ansprüchen reichlich
    Rechnung tragen.

  9. Pingback: Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie / Homöoakademie Traunstein – Antwort des Steinbeis-Transfer-Instituts | entropy wins!

  10. Ute Parsch sagt:

    Auch ich habe entsprechende Briefe an die zuständigen Politiker und das bayrische Kultusministerium verfasst.

    Ich möchte ausdrücklich erklären, dass ich durch keinerlei finanzielles Interesse im Bereich der Homöopathie, der Medizin oder journalistischer Tätigkeiten beeinflusst bin. Allerdings trage ich selbst den akademischen Grad des Diplom Physikers, der ungefähr dem erst nach meinem Studienabschluss in Deutschland eingeführten „Master of Science“ entspricht. Damit zähle ich also zu den unmittelbar potentiell geschädigten Akademikern, deren Abschluss durch staatliche Anerkennung eines nicht gleichwertigen Studiengangs mit demselben akademischen Abschlussgrades abgewertet werden würde.

    Ich erkläre ausdrücklich, dass meine Bedenken in diesem Falle nicht unmittelbar mit der Homöopathie zu tun haben. Ähnliche Abwertung des „Bachelor/Master of Science“ würde ich befürchten, könnte man diesen Titel auch in einem Studium der Alchemie oder der Astrologie erwerben.

    Die Homöopathie erfüllt als feststehende Lehre, deren Aussagen nicht im Popperschen Sinne an der Erfahrung scheitern können, nicht die Kriterien einer Naturwissenschaft. Der Homöopathie liegen nicht nur keine sich ins naturwissenschaftliche Erkenntnisgefüge einpassbaren theoretischen Modelle zugrunde, vielmehr liegen zahlreiche ihrer Aussagen heute mit den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen im Widerspruch. Ein Studienabschluss „Bachelor/Master of Science“, der ja nicht einmal in einem medizinischen Studiengang vergeben wird, hat hier nichts zu suchen.

    Ebenso wenig haben die auf der Homepage der Traunsteiner Akademie genannten Dozenten die akademische Qualifikation, diesen Abschluss zu vergeben.

    Welchen Sinn hat unser Hochschulgesetz – egal ob das aus Bayern oder das in Berlin gültige – wenn es nicht dazu dient, genau solches Eindringen unwissenschaftlicher Thesen und ungleichwertiger Ausbildungen in die deutsche Hochschullandschaft zu verhindern?

    Grüße

    Ute Parsch

  11. Rolf Wagels sagt:

    Danke, dass Sie sich dieser Sache annehmen!!

  12. Pingback: “Hochschule C200″: Protestbrief gegen die Homöo-Akademie in Traunstein @ gwup | die skeptiker

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